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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| Hallo, brauche bitte eine dringende Auskunft darüber, ob ich nach meiner Elternzeit Ansprch auf ALG1 habe. Bin seit Feb. arbeitslos und beziehe bis Ende Sept. ALG1. Da ich ab 25. Juli in Mutterschutz (danach Elternzeit )gehen möchte, möchte ich wissen, ob ich nach meiner Elternzeit wieder Anspruch auf ALG1 habe. Laut Arbeitsagentur besteht anspruch für erstmal 180 Tage, und den Rest, den ich im Mutterschutz nicht in Anspruch nehmen kann. ist das richtig? Ich danke für jeden Hinweis. |
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#2
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| Auf alle Fälle bleibt dein Restanspruch erhalten. Da du aber vor der Elternzeit Alg I bezogen haben wirst, ist die Elternzeit anwartschaftszeitbegründend für eine neuen Alg I-Anspruch. Wie hoch der ist, hängt von der Dauer ab. Bei einem Jahr Elternzeit hast du einen Neuanspruch von 180 Tagen plus dem Restanspruch. Bei längerer Elternzeit verlängert sich der Anspruch Schrittweise bis maximal 360 Tage.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Vielen Dank für die Auskunft, ist ja im Grunde genommen das gleiche was mir die Beraterin gesgat hat, gibt es eventuell dazu auch etwas schriftliches, ein Gesétz? |
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#4
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__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#5
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| vielen dank für ihre bemühungen, jetzt kann ich wieder einigermaßen schlafen... danke |
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| Stichworte |
| alg1, eltergeld |
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