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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| Hallo! Ich habe folgende Situation: Im Mai 2001 wurde mein 1 Kind geboren, im Mai 2003 mein 2. Kind und im November 2006 mein 3. Kind. Die jeweilige Elternzeit von 3 Jahren (oder 36 Monaten) habe ich bei jedem Kind ganz ausgeschöpft. D.h. die Überschneidung von 1 Jahr zw. 1. und.2 Kind habe ich an die Elternzeit des 2 Kindes angehängt, so dass diese bis Mai 2007 lief. Da aber das 3 Kind im November 2006 geboren wurde, ergab sich daruch wieder eine Überschneidung der Elternzeit. Diese wurde wieder, alles mit Zustimmung des Arbeitgebers natürlich, an die Elternzeit des 3. Kindes angehängt, also bis Mai2010. Somit hatte ich je Kind die vollen 3 Jahre ausgeschöpft. Da mein Arbeitgeber mich allerdings nach der Elternzeit nicht mehr weiterbeschäftigen wollte, wurde der Vertrag Ende März 2010 aufgelöst.Damals bin ich extra zum Arbeitsamt und habe mich beraten lassen, damit mir keine Nachteile entstehen. Ab Oktober 2010 möchte ich mich nun wieder dem Arbeitsmarkt zur Verüfung stellen. Ich habe alle Fristen eingehalten und habe mich Arbeitssuchend und zum 1.10.2010 Arbeitslos gemeldet. Gestern war ich beim Arbeitsamt um den Antrag auf Arbeitslosengeld abzugeben. Er wurde abgelehnt! Und zwar mit folgender Begründung. Das Arbeitsamt geht bei der Berechung der Antwartschaft für das ALG1 unter Berücksichtigung der Elternzeit wie folgt vor. Geburtsdatum des Kindes plus 3 Jahre. Eine Überschneidung der Elternzeit fällt hier nicht ins Gewicht und wird nicht berücksichtigt. D.h. bei mir 1.Kind Mai 2001 plus 3 Jahre wäre die EZ bis 5/2004 gegangen. Geburt 2.Kind Mai 2003 plus 3 Jahre wäre die EZ bis 5/2006 gegangen. Geburt 3. Kind Nov.2006 plus 3 Jahre EZ bis 11/2009. Somit ergibt sich eine Lücke zw. dem 2. und 3 Kind, vom 5 Monaten (nämlich von Mai bis Nov) In dieser Zeit hätte ich weder gearbeitet oder mich AL gemeldet, was ja auch nicht möglich war, da ich mich ja um die Betreuung meiner Kinder kümmern musste, so sagt der MA vom Arbeitsamt. Auf meine Antwort, da ich seit 1995 bei diesem AG ununterbrochen beschäftigt war und auch in der Elternzeit das sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis lückenlos bestanden hat, ist er nicht eingegenen. Es besteht die Lück von 5 Monaten, ich erhalte kein ALG1. Wer hat davon schon mal gehört? Was ist zu tun? |
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#2
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| Ich fürchte, das ist korrekt. Als versicherungspflichtig hast du mit dem 2. Kind nur solange gegolten, wie dieses unter 3 Jahre alt war (§ 26 Abs. 2a SGB ). Und danach nicht mehr, dazu hättest du arbeiten oder ALG 1 beziehen müssen bis zum nächsten Mutterschutz. Turtle |
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#3
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| Aber wie kann das sein? Lt. dem Gesetz stehen mir je Kind 36 Monate Elternzeit zu. Davon können 12 Monate, in Abstimmung mit dem Arbeitgeber, bis zum 8 Lebensjahr des Kindes verschoben werden. Dies habe ich gemacht. Die Zustimmung des AG liegt vor. Die "Lücken" zwischen den Kindern habe ich mit Elternzeit ausgefüllt, die mir zusteht. Jedenfalls rief mich eine Dame vom Arbeitsamt an. Sie wird den Fall noch mal überprüfen. Anscheinend treffen hier 2 Gesetze aufeinander, die sich widersprechen. Schlimm genug, das ich nach so langer Elternzeit nur ein fiktives ALG bekäme, jetzt erhalte ich wahrscheinlich gar nichts. |
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#4
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| Das ist nunmal so, dass Gesetze nicht überein stimmen müssen. Was mit dem einen erlaubt ist, hat bei dem anderen u. U. Konsequenzen. Beispiel: Du arbeitest 3 Jahre und erwirbst dir dadurch einen Anspruch auf ALG 1. Gleich anschließend machst du eine Ausbildung, bekommst Bafög. Danach wirst du erstmal arbeitslos. Obwohl du vor 3 Jahren einen ALG 1 Anspruch hattest und dir auch niemand deine Ausbildung verboten hat, hast du dann keinen ALG 1 Anspruch mehr. Turtle |
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#5
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| Danke für die Info. Ich werde nun auf den schriftlichen Bescheid warten. Wenn er negativ ist, werde ich Widerspruch einlegen. Ich denke darüber nach, das an die Öffentlichkeit zu geben. Wir Mütter werden mal wieder absolut ungerecht behandelt. Hat jemand Erfahrung damit, wie man hier am besten vorgeht? Alle Zeitungen anschreiben oder so? |
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#6
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| Zitat:
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#7
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| Ich möchte ja nicht die ARGE anprangern, sonder diese Ungerechtigkeit muss doch wohl mal veröffentlicht werden. Wenn nie einer etwas sagt, dann ändert sich auch nichts! Allerdings bin ich von den netten MA der ARGE auch nicht begeistert. Aber das ist ein anderes Thema. |
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#8
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| Was hat die ARGE damit zu tun? Beschimpfst du auch den Fleischer, wenn dir die Brötchen vom Bäcker nicht schmecken? ARGE = ALG 2, Agentur für Arbeit = ALG 1. Turtle |
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#9
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| Ich denke, es müßte davon abhängen, ob du die ganze Elternzeit über arbeitslosenversichert warst oder nicht. Wer zahlt denn eigentlich während einer Elternzeit die Arbeitslosenversicherungsbeiträge? Werden die vom Arbeitgeber bezahlt, wenn man dort noch angestellt ist? Und wenn ja, vielleicht hat er sie ja dann durchgängig bezahlt. Und in diesem Fall müßtest du ja eigentlich Anspruch auf ALG I haben, denn dann hast du ja durchgängig die Beiträge eingezahlt. Oder ist dies die falsche Schlussfolgerung? Zitat:
Zitat:
Zitat:
Außerdem könntest du ja auch eine Petition an die Politiker schreiben, damit sie die Gesetze ändern, z.B. dass man die ganze Elternzeit über auch arbeitslosenversichert ist. Zitat:
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#10
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| [QUOTE=Sparschwein;131988]Ich denke, es müßte davon abhängen, ob du die ganze Elternzeit über arbeitslosenversichert warst oder nicht. Wer zahlt denn eigentlich während einer Elternzeit die Arbeitslosenversicherungsbeiträge? QUOTE] Die Mutterschafts-/Elternzeit ist versicherungspflichtig nur, wenn man unmittelbar vorher gearbeitet oder Alg I bezogen hat. Die Beiträge zahlt der Bund.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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| Stichworte |
| alg1, elternzeit, mehrere kinder, überschneidung |
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