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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#21
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| Das Elterngeldgesetz hat aber nunmal nichts mit den Vorschriften des SGB III zu tun. Und das schreibt vor: § 26 Sonstige Versicherungspflichtige 2a) Versicherungspflichtig sind Personen in der Zeit, in der sie ein Kind, das das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erziehen, wenn sie 1. unmittelbar vor der Kindererziehung versicherungspflichtig waren, eine laufende Entgeltersatzleistung nach diesem Buch bezogen oder eine als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme geförderte Beschäftigung ausgeübt haben, die ein Versicherungspflichtverhältnis oder den Bezug einer laufenden Entgeltersatzleistung nach diesem Buch unterbrochen hat, und... Und das war bei dir zwischen dem zweiten und dem dritten Kind nicht der Fall. Das zweite Kind wurde drei und du gingst bis zur Geburt des dritten Kindes keiner versicherungspflichtigen Beschäftigung nach. Turtle |
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| Stichworte |
| alg1, elternzeit, mehrere kinder, überschneidung |
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