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Zitat von jule2010 Hallo!
Ich habe bis 30.6. einen Jahresvertrag. Bist zum Mutterschutz ist es dann noch ein Monat (28.7.).
Was steht mir wann zu???
Ab 1.7. bekomm ich ALG1 aber dann... bekomme ich automatisch Mutterschaftsgeld von dern KK?
Muss ich einen Antrag bei der KK stellen? Ja, du bekommst da etwas vom Frauenarzt und dieser Zettel geht zur KK.
Muss ich den Bezug bei der Arge einstellen lassen? Bekommst du noch ALG2 jetzt zum Gehalt? Wenn ja, musst du das melden. Weil Mutterschaftsgeld Einkommen vorrangig. Dann wird gerechnet, ob du noch Anspruch hast. Vom Elterngeld werden 300€ nicht angerechnet.
Muss ich das ALG1 stoppen, um Elterngeld zu bekommen, da ich unbedingt den Anspruch darauf nach der Elternzeit nutzen möchte - auch wenn ich in der Elternzeit dann etwas wenige Geld zur verfügung habe???
Vielen Dank für Eure Hilfe. |
ALG1 läuft automatisch vor der KK-Zahlung Mutterschaftsgeld aus, dann gibt es nach der Geburt Elterngeld.
ALG1 kann erst wieder bezogen werden, wenn die Kinderbetreuung gesichert ist und wird dann auch nur entsprechend der zu leistenden Stunden bezahlt. Du erwirbst nach 3 Jahren Elternzeit übrigens einen neuen (fiktiven) Anspruch auf ALG1 für ein Jahr.