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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| Hallo Liebe User, Ich habe da eine Frage und ein Anliegen das mir seit Freitag und meiner freundin den Kopf zerbricht!! Und zwar habe ich Folgendes Problem: Ich wurde im Januar des Jahres 2009 Arbeitslos bis zum 15.10.2009.Ich bekam ALG 1 in Höhe von 290€! Da ich einen Arbeitsvertrag am 15.09.2009 unterschrieben habe der am 15.10.2009 beginnt,haben Ich und meine Freundin und Ihre Tochter uns eine eigene Wohnung gesucht und den Mietvertrag am 28.09.2009 gemeinsam unterschrieben, der am 01.01.10 gültig ist.Den Mietvertrag habe ich unterschrieben in der Zeit wo ich arbeitslos war,aber einen Arbeitsvertrag hatte.Mein Arbeitsvertrag wurde mir zum 24.11.2009 gekündigt fristlos und alles ist rechtens da es in der Probezeit war.MEine Freundin ist in der Ausbildung und bekommt zusammen ca knapp 1000 euro enthalten sind Lohn,Kindergeld etc. Die Wohnung kostet Kaltmiete 388€ und warm 575€ Meine Frage nun ist : Kann man mir verbieten mit meiner freundin zusammenzuziehen? Werden Kosten vom Amt übernommen oder habe ich Anspruch auf ALG 2 ? Ich wäre sehr dankbar für antworten, da ich sehr unerfahren bin in solchen sachen MFG Alex |
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#2
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| Bist du unter 25 und lebst noch bei den Eltern? Andi |
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#3
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| Ja bin 21 und wohne bei meinen Eltern |
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#4
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| es geht ja darum das ich einen arbeitsvertrag in der tasche hatte als ich den mietvertrag unterschrieben habe und es ja nicht ahnen konnte das ich gekündigt werde 1 1/2 monate später!! Ich kann ja nicht gezwungen werden zuhause wohnen zubleiben mit 21. Ich kann ja dann auch auf sämtliche leistungen verzichten und nur mein ALG 1 beziehen oder ?! aber ich würd gern mal wissen ob ich überhaupt irgendeinen Zuschuss bekommen würde und das ist meine hauptfrage |
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#5
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| Das ALGI Geld entspricht einer geringfügigen Beschäftigung. Man schließt - während der Probezeit und - geringfügigem Einkommen in Höhe der Miete keinen Mietvertrag. Dem Unterfangen fehlte jede wirtschaftliche Basis und deswegen könnte die ARGE argumentieren daß du durch den ungenehmigten Auszug als U25 deine Hilfsbedürftigkeit herbeigeführt hast. Desweiteren wäre noch abzuklären inwieweit die Eltern noch Unterhalt leisten müssen. |
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#6
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| auch wenn ich kein mietzuschuss bekommen würde,trotzalledem würde ich doch weiterhin mein alg1 bekommen oder? |
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#7
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| Ja. Turtle |
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