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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| Hallo Lieber User, ich bin mir sicher, hier sind viele Leute die mir helfen können und wollen ![]() Mein anliegen ist wie folgt. Ich bekomme ALG1, habe zur Aufstockung ALG2 beantragt. Will aber die nächsten Monate ein Existenzgründungsschulung vom ALG1 Amt aus besuchen. Das bedeutet aber gleichzeitig, dass ich den ALG2 Antrag zurück ziehen muss, da ja eigentlich die ARGE nun für mich zuständig wäre, da Zuschuss beantragt. meine Frage wäre wie folgt. -Kann ich Wohngeld beantragen, wenn ich den Antrag auf ALG2 zurück ziehe oder stellen die sich da quer? -Wo kann ich den Antrag zurück ziehen? Gibt es da BITTE BITTE ein Formular, ohne das ich mit dieser Ziege von Sachbearbeiterin reden muss? -und ist es ein Problem, wenn ich diese Existensgründerzuschuss dann bekomme?? ich mein, ich bekomme 775 Euro,bei 600 Euro Miete.. Vielen Dank |
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#2
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| Zurückziehen kannst du den Antrag formlos, indem du beim Amt ein Schriebs abgibst mit "Ich verzichte.". Allerdings sehe ich für Wohngeld schwarz, weil du bei nur 775 Euro Einkommen, aber 600 Euro Miete durch die sogenannte "Plausibilitätsprüfung" fallen wirst. Turtle |
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#3
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| ja, vielen Dank..aber was bedeutet das denn dann für mich?? Zwingen die mich dann umzuziehen oder wie was wo? |
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#4
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| ???? Wenn du deinen ALG 2 Antrag zurückziehst, wirst du schlichtweg kein ALG 2 bekommen. Und wenn dein Wohngeldantrag wegen fehlender Plausi abgelehnt wird, wirst du eben kein Wohngeld bekommen. Das bedeutet, dass du weiterhin von 775 Euro deine 600 Euro Miete bezahlen musst und von den restlichen 175 Euro leben musst. Turtle |
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| alg1, alg2, antrag wohngeld, wohngeld |
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