Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Arbeitslosengeld 1 - ALG I > Arbeitslosengeld I - ALG 1

Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 10.02.2012, 21:18
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.02.2012
Beiträge: 3
Standard ALG1- Berechnung bei erneuter Beantragung innerhalb 4 Jahre

Hallo,

nachdem ich mit verschiedensten Suchbegriffen vergeblich versucht habe hier im Forum Infos zu meinen Fragen zu finden stelle ich nun mal meine Fragen in den Raum und bitte um Nachsicht, falls diese in ähnlicher Form doch schon einmal besprochen worden sein sollten.

Wenn eine Person innerhalb der letzten 4 Jahre schon einmal einen Anspruch auf ALG1 erworben und diesen nicht voll ausgeschöpft hat, bleibt der Restanspruch 4 Jahre lang erhalten. So entnehme ich das den Informationen der Arbeitsagentur.

Wie berechnet sich denn die Höhe des Leistungssatzes und die Dauer des Bezuges, wenn eine Person:

- vor knapp 4 Jahren einen Anspruch auf ALG1 erworben hat (vor dem 50. Lebensjahr)
- diesen nicht voll ausschöpfte, weil eine Tätigkeit im Nicht-EU Ausland aufgenommen wurde
- diese Tätigkeit vor Ablauf der 4-Jahresfrist seitens des Nicht-EU AGs gekündigt wurde
- die Person mittlerweile das 50. Lebensjahr vollendet hat und nun ALG1 wieder beantragen würde

Welches Einkommen wird für die Berechnung der erneuten Inanspruchnahme zugrunde gelegt, wenn ein Versicherungspflichtverhältnis innerhalb der letzten knapp 4 Jahre außerhalb der EU bestand?

Wäre es für die Dauer des Bezuges des Restanspruches von Belang, wenn der Leistungsempfänger zwischenzeitlich das 50. Lebensjahr überschritten hat?

Für Aufklärung wäre ich sehr dankbar.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 10.02.2012, 22:19
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 1.122
Standard

Hi,

(2) Der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn nach seiner Entstehung vier Jahre verstrichen sind.

§ 147 (2) SGB III

Er bekommt seinen Restanspruch, soweit dieser nicht verfallen ist, in der alten Höhe des ALG I.

Alle weiteren Fragen sind daher hier nicht relevant.
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

Nobody is perfect
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 11.02.2012, 21:23
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.02.2012
Beiträge: 3
Standard

Vielen Dank für die Antwort!

Ich versuche seit 2 Tagen das 89 Seiten Merkblatt der Arbeitsagentur hierzu durchzupflügen und zu verstehen:
http://www.arbeitsagentur.de/zentral...WR-Schweiz.pdf

Es sind noch ein paar Unklarheiten vorhanden, aber ich muss das Ganze erstmal sacken lassen und melde mich dann ggf. noch einmal mit weiteren Fragen.

Eine Frage habe ich aber noch:
Weiß jemand ob man die Bescheinigung E301 (Nachweis ausländischer Versicherungs- und Beschäftigungzeiten) auch vorlegen müsste, wenn man einer versicherungspflichtigen Beschäftigung (für gut 3 Jahre) außerhalb der EWR/EU nachging?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 11.02.2012, 21:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.02.2012
Beiträge: 3
Standard

Ich glaube meine obige Frage erübrigt sich. Denn es handelt sich in dem geschilderten Fall ja nicht um einen Neuantrag, sondern um einen Antrag auf Inanspruchnahme des Rest-Anspruchs. Somit wäre das E301 doch nicht nötig.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
ALG1 Berechnung SP2010 Arbeitslosengeld I - ALG 1 1 11.04.2011 19:55
Berechnung Elterngeld nach ALG1 CIT Elterngeld 8 16.02.2011 11:03
Eltern Erneuter ALG1 Anspruch nach Elternzeit? ruebchen Arbeitslosengeld I - ALG 1 1 21.01.2010 15:25
Alleinerziehend / Alleinstehend Berechnung ALG2 mit ALG1 + Nebenjob HansWerner Hartz IV 4 - ALG II 2 4 11.08.2009 23:40
Alleinerziehend / Alleinstehend Berechnung ALG1 nach Elternzeit freesi Arbeitslosengeld I - ALG 1 3 09.08.2009 19:53


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 12:14 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0