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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| Guten Tag, ich bin Mutter einer 6 jährigen Tochter,die nun bald in die Schule kommt, alleinerziehend und seit fast 3 Jahren in einem Beschäftigungsverhältnis. Nun läuft mein befristeter Vertrag zum 30.9.09 aus, wahrscheinlich würde mir dann auch ein unbefristeter Arbeitsvertrag angeboten, aber : die Gestaltung des Arbeitsplatzes hat sich in den letzten Jahren drastisch verändert, ich bin mit 30 Stunden/Woche angestellt, muß aber fast täglich mehr arbeiten, so dass sich über 250 Stunden Mehrarbeit auf meinem Stundenkonto befinden, die nicht ausgezahlt, sondern als Überstundenfrei zurückgegeben werden (sollten). In meinem Falle ist dies durch meine Position schwierig, eine Besserung der Situation ist nicht in Sicht. Da ich alleinerziehend bin (Kind aktuell immer in Tagesstätte, Ogataplatz nun auch bewilligt), und ich aber auch regelmässig nach den Betreuungszeiten (8-16h) arbeiten muß (nur mit zusätzlichem Babysitter möglich), frage ich mich, ob ich ein neuerliches Vertragsverhältnis da eingehen MUß und ob mir Leistungen vom Amt gestrichen werden, wenn ich dies nicht mache. Mit meinem Beruf dürfte ich wegen mangelnder Flexibilität als schwerer vermittelbar gelten, aber die Situation ist für mich zukünftig mit dem Hintergrund, dass die Einschulung auch mehr Verantwortung und Zeitbedarf für Hausaufgaben/ Lernen etc bedeutet mehr als untragbar. Für Erfahrungen oder Meinungen wäre ich sehr verbunden |
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#2
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| Zitat:
Eine Sperrzeit kann hier nicht eintreten, da keine der unter § 144 Abs.1 Nr. 1 - 7 aufgeführten Sachverhalte hier zutrifft. § 144 SGB III
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect |
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#3
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| Hallo und danke für die prompte Antwort. Leider bin ich da ich mir halt nicht so sicher, weil man mir doch eigentlich Punkt 2 und 3 so auslegen könnte, wenn ich den neuen Vertrag dann ablehne. Und was ist mit dem Umstand, dass ich ja immerhin die letzten Jahre so gearbeitet habe, kann man mir das dann nicht als quasi "Gewohnheitszustand" weiter auferlegen ? Das Amt interessiert doch wahrscheinlich nicht, wie sich meine Tätigkeit im reellen Umfang in den letzten Jahren verändert hat. |
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#4
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| Zitat:
du solltest da nichts reininterpretieren, was dort in Nr. 2 + 3 für dich nicht passt. Nr. 2.....................oder der Arbeitslose trotz Belehrung über die Rechtsfolgen eine von der Agentur für Arbeit unter Benennung des Arbeitgebers....... 3.der Arbeitslose trotz Belehrung über die Rechtsfolgen die von der Agentur für Arbeit geforderten Eigenbemühungen nicht nachweist (Sperrzeit bei unzureichenden Eigenbemühungen),Die Arbeit wurde dir nicht von der Arbeitsagentur angeboten oder doch? Wurdest du von der Arbeitsagentur über die Rechtsfolgen vorher belehrt? Nein Wurde dir die Arbeit von der Arbeitsagentur unter Benennung des Arbeitgebers und der Art der Tätigkeit angebotene? Nein Nochmal, ein befristeter Vertrag läuft aus und gut ist. Deine weiteren Bedenken erübrigen sich von daher. Du kannst auch die gleichen Fragen der Arbeitsagentur stellen. Die sind dir zur Auskunft verpflichtet.§ 13, 14, 15 SGB I SGB I
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect |
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#5
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| klare und deutliche Aussagen , das gefällt mir ![]() Danke, du hast mir sehr weitergeholfen ! Da ich in meinem Leben noch nie arbeitslos war, hatte ich mit den Ämtern auch nie viel zu tun, da kommen einem ja schon mal die gruseligsten Ideen... |
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