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Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

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  #1  
Alt 13.08.2009, 09:50
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Standard ALG1 Anspruch bei Unterbrechung?

Hallo,
ich habe eine Frage, ich war vor meiner jetzigen Beschäftigung 8 Monate arbeitslos und habe ALG1 bezogen.
Seit nunmehr 4 Monaten stehe ich wieder im Arbeitsverhältnis, rechne aber mit einer Kündigung innerhalb der Probezeit. Ich habe mich auch schon anderweitig orientiert und werde im Anschluss einen neuen Job haben.
Nun meine Frage. Nach 12 Monaten Beschäftigung erhöht sich mein ALG1 Anpruch ja wieder um 6 Monate, sprich ich hätte dann wieder 10 Monate Anspruch.
Aber: Wenn ich zum 15. gekündigt werde und erst zum 01. des Folgemonats wieder neu anfange, dann sind da 15 Tage Arbeitslosigkeit dazwischen. Gehe ich nun Recht in der Annahme, dass die Rechnung dann wieder von vorne anfängt, ich die 4 Monate verloren habe und bei dem nächsten Arbeitgeber erst wieder 12 Monate durchgehend beschäftigt sein muss, um meinen Anspruch von 6 Monaten wieder zu erwerben, oder reicht es, wenn ich bei dem neuen Arbeitgeber 8 Monate und 15 Tage beschäftigt bin?
Für Infos wäre ich dankbar, denn ich habe festgestellt, dass die Leute vom CallCenter Arbeitsagentur oft gar keine Ahnung haben...
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  #2  
Alt 13.08.2009, 11:02
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Die Unterbrechnung hat keinen Einfluss. Die Rechnung geht nicht von vorn los. Die bereits erarbeitten Zeiten bleiben erhalten und werden dann zu den weiteren Zeiten dazugerechnet.
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  #3  
Alt 13.08.2009, 11:23
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Bist Du das sicher? Muss die Beschäftigung wirklich nicht 12 Monate durchgehend sein? Kann man das irgendwo nachlesen (Veröffentlichung des Arbeitsamtes, Gesetz etc.)?
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  #4  
Alt 13.08.2009, 11:45
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Kannst du mir glauben, ich habe jahrelang beim Arbeitsamt in der Leistungsabteilung gearbeitet.

§ 123 SGB III sagt: " Die Anwartschaftszeit hat erfüllt, wer in der Rahmenfrist mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat"

Da steht nichts von durchgehend oder ununterbrochen.
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  #5  
Alt 13.08.2009, 11:46
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Zitat:
Zitat von omvgirl Beitrag anzeigen
Bist Du das sicher? Muss die Beschäftigung wirklich nicht 12 Monate durchgehend sein? Kann man das irgendwo nachlesen (Veröffentlichung des Arbeitsamtes, Gesetz etc.)?
Hi,

ja das kann man im Gesetz nachlesen.

1) Die Anwartschaftszeit hat erfüllt, wer in der Rahmenfrist mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat.

§ 123 SGB III

(1) Die Rahmenfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Tag vor der Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld.

§ 124 SGB III
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

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  #6  
Alt 13.08.2009, 12:22
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Okay super Danke! Dann muss ich die schlimmen Leute hier ja nicht mehr freundlich anlächeln, denn dann ist mir die Unterbrechung ja egal.
Ich muss mich aber für die paar Tage dazwischen beim Arbeitsamt arbeitslos melden und das wird dann auch von meinen restlichen 4 Monaten Anspruch abgezogen, oder?
Wo ich gerade mit Profis spreche, was mich auch noch interessiert. Wenn man in Harz4 eingestuft wird, dann muss man doch alle Versicherungen kündigen, oder? Aber doch nur die, die Kapital freisetzen (Bausparer, Lebensversicherung) und nicht andere wie Unfallversicherung, Rechtschutz etc. Ich meine, wenn ich die Beiträge von meinem Harz4 Geld bezahle, dann ist dem Amt das doch egal, oder?

DANKE DANKE DANKE
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  #7  
Alt 13.08.2009, 12:28
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1. Die 15 Tage Alg I-Anspruch werden natürlich von deinem restanspruch abgezogen.

2. Du musst gar keine Versicherungen kündigen, solange du in der Lage bist, sie zu bezahlen.
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  #8  
Alt 13.08.2009, 13:18
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Na ich habe gedacht, bevor man Harz4 bekommt, muss man erstmal von seinem Ersparten leben und dazu gehört doch auch die Lebensversicherung, das Bausparguthaben etc. Ist das nicht richtig?
Ich denke da drüber nach, denn bei der jetzigen Wirtschaftslage kann man ganz schnell mal bei Harz4 sein. Und dann nehmen die mir alles weg, wofür ich vorher gearbeitet habe... mein Auto muss ich doch auch nicht verkaufen, oder?
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  #9  
Alt 13.08.2009, 13:19
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Da siehst mal, ich kann Hartz4 nichmal richtig schreiben - peinlich :-)
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  #10  
Alt 13.08.2009, 13:45
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Du musst nur von dem Ersparten leben, wenn Du den Vermögensfreibetrag überschreitest.

Liegt zur Zeit bei 150€ pro Lebensjahr + 750€, mindestens jedoch 3100€.

Wenn Du das Geld verwertungssicher für die Rente anlegst hast Du da nochmal 250€ pro Lebensjahr.

Aber mal eine Frage für was spart man eigentlich Geld?

Und was macht man wenn man kein Geld mehr zum Leben hat?

Also ich würde dann ja an mein Erspartes gehen, denn was nutzt es mir im Alter wenn ich mit 30 verhungert bin
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Stichworte
beschäftigung, unterbrechung

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