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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| Moin Moin bin der neue:-) Vorab, ich weiss nicht ob dieses die korrekte Kategorie ist. Falls nicht bitte seht es mir nach und verschiebt es in die richtige:-) Nun aber weshalb ich Hilfe benötige: Ich bin seit Beginn März in einer neuen Bleibe in Hamburg. Bis gestern hatte ich noch einen Job, sprich ab heute bin ich arbeitslos. Ich habe noch einen Restanspruch von ca 230 Tagen Alg1. Dieses beträgt etwa 625€/Monat. Die Kosten meiner Behausung belaufen sich auf Gesamt 460€, bestehend aus: 280€ Kaltmiete 90€ Betriebskosten 30€ Heizkosten 10€ Wasserkosten 50€ Wohnungsstrom Versicherungen etwa für KFZ,Hausrat,Haftpflicht sind unberücksichtigt ebenso wie Telefon,Verpflegung und deren Verarbeitung bzw Entsorgung. Wenn ich also das ALG1 und die reinen Fixkosten der Wohnung gegenüberstelle ergibt sich ein Rest von 165€. Meine Frage ist nun, was wirtschaftlich/finanziell eher von Relevanz ist: Ergänzend Hartz4 oder Wohngeld? Gruß ut`n Nord`n:-) |
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#2
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| Dann mach doch mal eine Vergleichsberechnung: Wohngeld-Rechner - So viel Wohngeld steht Ihnen zu - biallo.de ALG II Rechner - Hartz IV Rechner - ALG 2 Rechner - Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes Strom gehört nicht zu den Unterkunftskosten, kannst du also nicht als Ausgabe mit eingeben.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Danke für die schnelle Antwort. Ich habe da nur ein Problem. Bei dem ALG2-Rechner steht einmal "bisheriges Arbeitslosengeld (wöchentlich):" und weiter unten "Erwerbseinkommen Antragsteller (brutto):". Irgentwie verwirren mich die beiden Eingabefelder, denn wenn ich in obiges mein errechnetes wöchentliches Salär eintrage erübrigt sich doch die Eingabe in das andere Feld, oder? Ich meine wegen meinem Restanspruch auf ALG1. Denn darüber hinaus habe ich keine Einkünfte. So zumindest vertellt mir dat meine Logik.... |
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#4
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| Du musst dein Alg I ganz unten unter sonstige Einkünfte eintragen. Der Eintrag "bisheriges Alg" dient zur Berechnung des Zuschlages nach Ende des Alg I-Anspruches. Und bei Erwerbseinkommen nichts eintragen. Du willst ja den Anspruch während der Alo-Zeit errechnen.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#5
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| Ok, hab ich gemacht und das Ergebnis sagt aus dass ich einen vermutlichen Anspruch auf 296€ habe. Beim Wohngeldrechner habe ich grade einen Punkt gesehen der mich auch etwas verwirrt. Ich habe dort mein ALG1 unter Punkt6 als "sonstiges Einkommen" eingetragen. Nur bezeichnet es das Bruttoeinkommen. Muss ich demnach lt meinem Bewilligungsbescheid dafür das Bemessungsentgeld zugrunde legen und dann unter Punkt9 "weder Steuern noch Sozialvers. wurden davon bezahlt" angeben? Oder ist als Bruttoeinkommen mein mir verfügbares Alg1 gemeint, wo bereits die Pauschalen abgezogen worden sind und ergo das tägliche Leistungsentgelt ergibt? Fragen über Fragen....:-) |
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#6
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| wähle im Schritt 3 aus: 6. sonstiges Einkommen 7. Zahlbetrag Alg I 9. weder Steuern noch SV
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#7
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| Ok, demnach sind`s 154€ Wohngeld. Das macht den Kohl nicht fett, aber ist natürlich ein nicht unwesentlicher Unterschied zwischen beiden Möglichkeiten. Ich danke dir herzlichst für deine Hilfe:-) |
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