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Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

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  #1  
Alt 20.09.2009, 08:35
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Beiträge: 2
Standard ALG nach Doppel-Elternjahr fiktiv berechnet???

Hallo! Ich bin neu hier und brauche euren Rat zur Berechnung des ALG 1.

Ich habe in einem befristeten Arbeitsverhältnis gearbeitet und habe zwei Kinder bekommen. Das Arbeitsverhältnis ist im Elternjahr des ersten Kindes ausgelaufen. Das Arbeitsamt berechnet jetzt mein ALG anhand einer fiktiven Grundlage.
Hier noch ein paar Daten mehr:
Geburt Kind 1 19.09.2007
Ende des befristeten Vertrages 30.06.2008
Geburt Kind 2 27.09.2008
Elterngeld bis 26.09.2009

Bei der Berechnung des Elterngeldes von Kind 2 wurde das Elterngeld von Kind 1 nicht mit berechnet, sondern das Jahr vor der Geburt von Kind 1 berücksichtigt. Also haben wir für Kind 1 und Kind 2 fast das gleiche Elterngeld bekommen (Kind 2 war sogar höher wegen Geschwisterbonus).

Um jetzt auf die Frage zurück zu kommen:
Jetzt haben wir vom AA die Bemessung des ALG bekommen und ich bin fiktiv berechnet worden. Werden denn die Zeiten in denen man Elterngeld (12 Monate) bekommt nicht rausgerechnet?
Hätten wir das zweite Kind nicht gleich hinterher bekommen, dann würde mein Gehalt angerechnet werden (das habe ich als Antwort bekommen.....)

Wir würden gerne einen Anwalt aufsuchen, weil wir es ungerecht finden, dass das Elternjahr Berücksichtigung findet.
Vielleicht haben wir auch nicht ausreichend im Internet gesucht. Es gibt keinen Fall wie unseren als Fallbeispiel....

Viele Grüße und herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit und vielleicht sogar eine (hilfreiche) Antwort.

Nelle
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  #2  
Alt 20.09.2009, 10:40
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 18.968
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Wozu gibt es eigentlich google?

Findest du z. B. das hier:

Fiktive Bemessung von Arbeitslosengeld nach Elternzeit Sozialrecht Ratgeber 123recht.net

Turtle
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  #3  
Alt 20.09.2009, 12:03
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Registriert seit: 20.09.2009
Beiträge: 2
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Hallo Turtle!
Wir haben schon Abende vor Google verbracht, aber den Artikel haben wir nicht gefunden / gelesen. Vielen Dank für Deine Nachricht.
Erfolglosen Einspruch haben wir übrigens schon eingelegt - jetzt geht es wohl einen Schritt weiter.

Danke
Nelle
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Stichworte
bemessung alg, elterngeld, kinder, ungerecht

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