Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Arbeitslosengeld 1 - ALG I > Arbeitslosengeld I - ALG 1

Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 10.07.2009, 15:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.07.2009
Beiträge: 2
Frage ALG I zum 2. mal Berechnung

Hallo,

meine bessere Hälfte ist ab dem 01.08.09 arbeitslos. Zuvor hat sie gearbeitet, bezog 1 Monat ALGI, hat gearbeitet, befand sich in der Lehre:

18.06.08: 3jährige Lehre abgeschlossen (430 euro brutto)
19.06.08-31.12.08: angestellt (1014 euro brutto)
01.01.09-31.01.09: ALG I (362 euro)
01.02.09-31.07.09: angestellt (1155 euro brutto)

Jetzt meinte die Arbeitsagentur der vorherige Betrag wird übernommen, da sie nicht 12 Monate _am Stück_ gearbeitet hat.

Die Rahmenzeit, in denen man 360 Tage gearbeitet haben muss, beträgt jedoch 2 Jahre, oder nicht?

In die letzten 12 Monate in denen sie beschäftigt war bekam sie im Schnitt also ca. 1035 euro brutto, laut dem ALG Rechner müssten das 476 euro sein.

Zählen die letzten 6 Monate Arbeit denn überhaupt nicht?

Mfg
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 10.07.2009, 17:35
dms dms ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.04.2009
Beiträge: 1.998
Beitrag

Ein Neuanspruch ist entstanden, wenn du in einem Zeitraum rückwirkend von zwei Jahren (das ist die Rahmenfrist, § 124 SGB III) vor der Alo-Meldung mindesten 360 Tage versicherungspflichtig beschäftigt warst.

und jetzt kommt es

Die Rahmenfrist reicht aber nicht in eine vorangegangene Rahmenfrist, die bereits zu einem Anspruch geführt hatte, hinein (dürfte logisch sein, sonst wird sie ja doppelt gezählt).
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 10.07.2009, 17:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.07.2009
Beiträge: 2
Daumen runter

Danke für die Antwort - auch wenn ich was anderes hören wollte.
Ist aber irgendwie ne Sauerei.
Gehen wir von einer fiktiven Extremsituation aus: nach 1 Jahr ALG I 350 € bekommt jemand nen super-job, 5000 € brutto.. nach 50 wochen fliegt er raus, warum auch immer..
und dann wieder zurück zu dem alten ALG I Satz obwohl er inzwischen sehr viel mehr Leistungen eingezahlt hat ?

Hmmm
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 10.07.2009, 18:31
dms dms ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.04.2009
Beiträge: 1.998
Standard

Da kannst du alles nachlesen

50 Wochen sind kein Jahr
und bezüglich der Höhe (dein Super Job)

Die Erfüllung der Anwartschaftszeit ist von der Dauer der
Versicherungspflichtverhältnisse (§§ 24 - 26) und nicht von der
Entrichtung von Beiträgen abhängig.


Bei deinem Beispiel: allerdings scheint dann auch der einmal erworbene Restanspruch nicht zu verfallen.
Und der Restanspruch war ja nur in der Höhe erworben.

Ich gebe zu beachten, dass ALG I nicht mein Ressort ist.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
360 tage, alg1, berechnung

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Neue ALG 2 Berechnung, weniger wie vorher FSR Hartz IV 4 - ALG II 2 7 13.02.2010 00:44
Stimmt die Berechnung von ALG II!!? Physalis Hartz IV 4 - ALG II 2 12 11.07.2009 21:42
Alleinerziehend / Alleinstehend ALG I + ALG II - Problem bei Anrechnung... Hilfe michabbb Hartz IV 4 - ALG II 2 7 05.07.2009 11:43
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Berechnung ALG 2 asfi Hartz IV 4 - ALG II 2 3 11.06.2009 12:59


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 12:07 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0