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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| Hallo, meine bessere Hälfte ist ab dem 01.08.09 arbeitslos. Zuvor hat sie gearbeitet, bezog 1 Monat ALGI, hat gearbeitet, befand sich in der Lehre: 18.06.08: 3jährige Lehre abgeschlossen (430 euro brutto) 19.06.08-31.12.08: angestellt (1014 euro brutto) 01.01.09-31.01.09: ALG I (362 euro) 01.02.09-31.07.09: angestellt (1155 euro brutto) Jetzt meinte die Arbeitsagentur der vorherige Betrag wird übernommen, da sie nicht 12 Monate _am Stück_ gearbeitet hat. Die Rahmenzeit, in denen man 360 Tage gearbeitet haben muss, beträgt jedoch 2 Jahre, oder nicht? In die letzten 12 Monate in denen sie beschäftigt war bekam sie im Schnitt also ca. 1035 euro brutto, laut dem ALG Rechner müssten das 476 euro sein. Zählen die letzten 6 Monate Arbeit denn überhaupt nicht? Mfg |
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#2
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| Ein Neuanspruch ist entstanden, wenn du in einem Zeitraum rückwirkend von zwei Jahren (das ist die Rahmenfrist, § 124 SGB III) vor der Alo-Meldung mindesten 360 Tage versicherungspflichtig beschäftigt warst. und jetzt kommt es Die Rahmenfrist reicht aber nicht in eine vorangegangene Rahmenfrist, die bereits zu einem Anspruch geführt hatte, hinein (dürfte logisch sein, sonst wird sie ja doppelt gezählt). |
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#3
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| Danke für die Antwort - auch wenn ich was anderes hören wollte. Ist aber irgendwie ne Sauerei. Gehen wir von einer fiktiven Extremsituation aus: nach 1 Jahr ALG I 350 € bekommt jemand nen super-job, 5000 € brutto.. nach 50 wochen fliegt er raus, warum auch immer.. und dann wieder zurück zu dem alten ALG I Satz obwohl er inzwischen sehr viel mehr Leistungen eingezahlt hat ? Hmmm |
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#4
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| Da kannst du alles nachlesen 50 Wochen sind kein Jahr und bezüglich der Höhe (dein Super Job) Die Erfüllung der Anwartschaftszeit ist von der Dauer der Versicherungspflichtverhältnisse (§§ 24 - 26) und nicht von der Entrichtung von Beiträgen abhängig. Bei deinem Beispiel: allerdings scheint dann auch der einmal erworbene Restanspruch nicht zu verfallen. Und der Restanspruch war ja nur in der Höhe erworben. Ich gebe zu beachten, dass ALG I nicht mein Ressort ist. |
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| Stichworte |
| 360 tage, alg1, berechnung |
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