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Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

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  #1  
Alt 31.01.2012, 16:08
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Beiträge: 2
Frage Alg i und alg ii ???

Hallo

habe ich richtig verstanden, dass man infolge der Kündigung seitens des Arbeitgebers (fünf Jahre Beschäftigung) neben ALG I noch Leistungen nach ALG II beziehen kann?

Folgende Leistungen beziehe ich bisher:
970€ Nettoeinkommen (lt Rechner werden daraus 640€ ALG I)
184€ Kindergeld
470€ ALG II (alleinerziehend, Kindsvater zahlt keinen Unterhalt)

Kosten für Miete und Unterkunft liegen bei 760€ monatlich.

Bekomme ich dann mehr ALG II als bisher?

Vielen Dank im voraus,

~~~Viper~~~
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  #2  
Alt 31.01.2012, 16:20
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.968
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1.) Ja, natürlich. So, wie es zum Lohn aufstockend ALG 2 gab/gibt, gibt es das auch, wenn ALG 1 nicht zum Leben reicht.

2.) Nicht unbedingt, da der -doch recht hohe- Freibetrag für Erwerbstätigkeit fast ersatzlos (bis auf 30 Euro Versicherungspauschale, ggf. vorhande Kfz-Versicherung und ggf. vorhandene Riesterrente) wegfällt.

Turtle
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  #3  
Alt 31.01.2012, 16:25
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Registriert seit: 31.01.2012
Beiträge: 2
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Danke für die schnelle Antwort!

Da ich ja nun schon "Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes" bekomme, in der Höhe die unseren Mindestbedarf abdeckt ist nun meine Frage, ob ich dann eben mehr ALG II erhalte, da ja das ALG I logischerweise weniger ist, als mein derzeitiges Einkommen!?

Fragezeichen all überall ... ;-)
__________________
~~~Viper~~~
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  #4  
Alt 31.01.2012, 16:40
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Beiträge: 3.293
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Nein u.U. nicht.
Beim Erwerbseinkommen gibt es einen Freibetrag, den gibt es beim ALG1 nicht.
Dort kann man nur die 30€ Versicherungspauschale geltend machen.
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  #5  
Alt 31.01.2012, 16:40
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.968
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Ja, und?

Die Frage habe ich dir doch mit 2.) beantwortet?!

Turtle
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