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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| Hallo, ich versuche gerade einem Freund etwas mit dem Amt zu helfen. Zunächst muss ich mich aber selber erstmal etwas schlau machen, wie die Vorgehensweise ist. Er, 38, nicht EU-Bürger, lebt und arbeitet in DE seit ca. 8 Jahren, noch nicht geschieden, aber gerade im Trennungsjahr, 1 Kind, welches bei der Mutter lebt Job bis Ende letzten Jahres, nun arbeitssuchend. Er bekam / bekommt eigentlich Alg I, sind aber nur ca. 550 Euro, das reicht hinten und vorne nicht. (Laut Alg II Rechner müsste er mindestens 670 Euro zum "über"leben bekommen.) Kann er denn nun Alg II zusätzlich beantragen oder gleich komplett auf Alg II wechseln? In der letzten Zeit hat das Amt (aus mir noch unerfindlichen Gründen) nicht gezahlt. Durch Jahresendabrechnung, Heizkostennachzahlung und einfach das fehlende Geld vom Amt ist er arg in Schwierigkeiten. Der Vermieter drohte bereits mit Kündigung. Gibt es da keine Härtefallreglung? Kann das Amt keinen Vorschuss gewähren? Ich würde mich wirklich sehr über ein paar Hinweise freuen, damit ich ihn das nächste Mal beim Amt begleiten kann. |
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#2
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| Aufstockung mit ALG II ist möglich. Alles weitere musst Du erstmal mit ihm abklären. Er muss ja Bescheide haben, in denen steht weshalb nicht gezahlt wurde. Wenn er bis Ende letzten Jahres einen Job hatte, was heisst dann überhaupt Zitat:
ALG gibts nur 1 Mal im Monat, genau wie Lohn.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Ja, da habe ich mich vielleicht mißverständlich ausgedrückt. Job war bis September 11. Die beiden letzten Monate haben sie nicht gezahlt. Er war immer nur persönlich auf dem Amt und kann mir nicht klar schildern, warum gerade alles so ist, wie es ist.... |
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#4
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| Auch wenn er persönlich dort war, muß es schriftliche Bescheide geben. Ansonsten kann man natürlich an dieser Stelle nicht weiterhelfen, denn dazu muß man schon den Sachverhalt kennen.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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