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Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

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  #1  
Alt 16.06.2009, 21:07
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Registriert seit: 16.06.2009
Beiträge: 8
Ausrufezeichen ALG I nach Kündigung in Elternzeit??

Ich habe folgendes Problem: Im Oktober 2008 bin ich Mutter eines Sohnes geworden. Ich habe 2 Jahre Elternzeit bei meinem Arbeitgeber angegeben, diese wurden mir auch bestätigt.
Elterngeld beziehe ich ein Jahr (also bis Oktober '09), mein Freund (er ist selbständig) nimmt die 2 Partnermonate im Anschluß. Da ich schon vorher kein besonders gutes Verhältnis zu meinem AG hatte, wurde mir nach der Geburt immer klarer, daß ich nicht mehr dorthin zurück möchte..

Ich habe also vor einiger Zeit (am 28.05.2009) fristgerecht zum 31.08.2009 gekündigt.
Ich bin auch schon seit einiger Zeit auf der Suche nach einer neuen Stelle, doch bislang hat sich nichts ergeben. Nun meine Fragen:

1) Verfällt meine Elternzeit jetzt komplett?

2) Falls ich keinen Job finde..Habe ich Anspruch auf ALG I ? Und wenn ja ab wann? (Würde gerne Teilzeit arbeiten, Betreuung meines Kindes ist gewährleistet)

3) Woran wird das ALG I bemessen? Letztes Gehalt oder Elterngeld?

Ich bedanke mich für eure Antworten!!!
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  #2  
Alt 16.06.2009, 21:08
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Registriert seit: 12.06.2009
Beiträge: 20
Standard würde mich auch interessieren

würde mich auch mal interessiern, bin gerade fast in der gleichen Situation....nur das mein Vertrag (war in einem "festen" Arbeitsverhältnis, nicht hier dumme kommentare kommen) 2,5 Mon vor der Geburt ausgelaufen ist, und auf beiderseitigen Einverständnis keine Verlängerung da ich weggezogen bin (grund mein Lebensgefährte hatte festen Job bekommen, wo er mehr verdient wie ich verdient hätte) hatte daher also schon 2 Mon. ALG1 bekommen, wurde dann aufgehoben,Wegen 1 Babypause (obwohl ich gerne 2 Jahre für unseren Zwerg hätte), & wegen Elterngeld das ich für 1 Jahr bekomme...
Soweit ich bis jetzt weiß, würde ich dann wieder ALG1 bekommen, wenn Betreuung für mein Zwerg für mind. 15h die Woche gewährleistet ist...
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  #3  
Alt 17.06.2009, 05:46
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.208
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Zitat:
Zitat von lola08 Beitrag anzeigen
1) Verfällt meine Elternzeit jetzt komplett?
Die Frage verstehe ich jetzt nicht. Wenn du dich arbeitslos melden willst und in keinem Beschäftigungsverhältnis bist, bist du nicht in Elternzeit.

Zitat:
2) Falls ich keinen Job finde..Habe ich Anspruch auf ALG I ? Und wenn ja ab wann? (Würde gerne Teilzeit arbeiten, Betreuung meines Kindes ist gewährleistet)
Wenn du die Anwartschaft erfüllt hast, hast du Anspruch auf ALGI sobald du dich arbeitslos meldest, frühestens am 01.09.

Zitat:

3) Woran wird das ALG I bemessen? Letztes Gehalt oder Elterngeld?
Nach dem Einkommen vor der Elternzeit. Warst du bis dahin vollzeibeschäftigt und meldest dich dann für Teilzeit arbeitslos, wird das ALGI prozentual runtergerechnet auf die wöchentliche Arbeitszeit, die du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.
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  #4  
Alt 17.06.2009, 08:13
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Registriert seit: 16.06.2009
Beiträge: 8
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Danke für die scnhelle Antwort!!!

Die Frage nach der verfallenen Elternzeit:

Habe ich bei einem neuen Arbeitgeber und einer späteren Schwangerschaft wieder den gleichen Anspruch (max.3 Jahre) Elternzeit?

Danke im Vorraus!!
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  #5  
Alt 17.06.2009, 08:47
Benutzerbild von Musiker
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.831
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Zitat:
Zitat von lola08 Beitrag anzeigen
Danke für die scnhelle Antwort!!!

Die Frage nach der verfallenen Elternzeit:

Habe ich bei einem neuen Arbeitgeber und einer späteren Schwangerschaft wieder den gleichen Anspruch (max.3 Jahre) Elternzeit?

Danke im Vorraus!!
Ja. Die Elterzeit beträgt pro Kind 3 Jahre, wobei sich mehrere Elternzeiten überlappen können.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #6  
Alt 17.06.2009, 23:44
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Registriert seit: 08.12.2008
Beiträge: 56
Standard

[QUOTE=Grubenpony;35554]

Wenn du die Anwartschaft erfüllt hast, hast du Anspruch auf ALGI sobald du dich arbeitslos meldest, frühestens am 01.09.


Hi aber ich denke mal das Sie eine Sperre bekommen wird.
1. hat sie ein bestenhendes Arbeitsverhältniss selbst gekündigt

2. muß sie sich arbeitssuchend melden sobald ihr bekannt ist, das sie Arbeitslos sein wird.

LG und ab zu Arbeitsamt
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