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Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

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  #1  
Alt 10.07.2010, 15:00
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Böse ALG I mit Nebenjob nun Kürzung!?

Hallo, ich bin durch zufall auf euer Forum gestossen da ich vorgestern ein Brief vom Arbeitsamt hatte das mir Gled zuviel gezahlt worden ist. Zu meinem Problem. Ich bin seit 03.2010 Arbeitslos und beziehe nun ALG 1. Seit 03.2010 übe ich eine Nebentätigkeit von 162 Euro im Monat aus diese geht ca 8 Std die Woche und geht somit im Monat 32 Std. Nun hatte ich ein Schreiben vom Amt drine indem sie mir mitteilten das ich durch diesen Erwerb zuviel Anspruch auf ALG 1 habe und somit eine Rückzahlung fällig ist. Nur frage ich mich wieso? Ich dachte ich darf einen Nebenjob bis zu max 15 Std die Woche und 165 Euro dazuverdienen? Dies steht auch auf der HP des Amtes vom Stand März 2010. Liege ich mit diesem falsch? o.O Das Amt will nun vom mir eine Rückzahlung von fast 400 Euro haben. Wieso das? Ich habe doch keinen Cent Überzogen? Ich wohne in einer Bedarfsgemeinschaft! Sprich bei meiner Mutter diese bezieht ALG 2 und bekommt für mich aufstockend einen div. Betrag damit ich die grenze von 345 Euro oder wievile man haben muss. Liegt es vllt daran? Doch wieso? Meine Mutter hat doch nix mit meinem Einkommen was ich im nebenjob verdiene zutun!? Bitte um Hilfe und rat was ich jetzt machen kann weil im Wald der § sehe ich nicht durch.
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  #2  
Alt 10.07.2010, 15:23
Benutzerbild von Mandy
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Es geht nicht um Dein ALG I, wie mir scheint, sondern um das ALG II.

Wenn Du mit Deiner Mutter in einer BG lebst, dann wird jegliches Einkommen in einen Topf geschmissen (aber auch da gibt es Freibeträge).

Von wem genau kam der Brief? Von der Bundesagentur für Arbeit oder von der ARGE/Jobcenter?

Wie alt bist Du?

Was genau steht denn im Bescheid. Da müssen doch die gestzlichen Grundlagen genannt worden sein, auf denen der Bescheid beruht?
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 11.07.2010, 10:01
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Hallo Mandy,

danke für deine Antwort.
Zu mir ich bin 24 Jahre. Und die schreiben sind beide von zwei verschiedenen Argen einmal Arge 10 und einmal ARGE SGB II.

Nur was ich nicht verstehe meine Berater (Arge unter 25 Jährige) hatte zu mir gesagt das ich einen Verdienst von 165 max. 15 Std Woche nicht überschreiten darf. Auch habe ich von der Agentur ein Schreiben indem steht des durch meinen Verdienst sich dies nicht auf meine Leistungena uswirkt. Dann kommt ja auch noch hinzu des ich nicht undebingt immer die 162 Euro verdiene. Da ich nur arbeite wenn die Firma mich brauch. Sprich es kanna uch sein das mein Gehalt auch mal nur 100 Euro oder weniger betrifft.

Habe hier mal die beiden Schreiben verlinkt!

http://s3.directupload.net/images/us...1/9ir75z4t.jpg

http://s10.directupload.net/images/u...1/o6uxzh75.jpg

http://s10.directupload.net/images/u...1/hqsq9vbx.jpg
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  #4  
Alt 11.07.2010, 10:19
dms dms ist offline
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Registriert seit: 18.04.2009
Beiträge: 1.998
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Du beziehst 2 Leistungen
1. AlgI
2. AlgII

Nun hast Du einen Nebenverdienst in Höhe von 162 Euro unter 15 Stunden in der Beschäftigungswoche
Anrechung
1. AlgI
da unter 165 Euro keine Anrechnung
auf die detaillierte Berechnung verzichte ich mal hier
die 15 Stunden haben was mit dem generellen Anspruch auf AlgI zu tun

2. AlgII
162 abzgl. Freibetrag 100 verbleiben 62
20% von 62 sind 12,40
Summe Freibeträge 100 zzgl 12,40 sind 112,40
anzurechnendes Einkommen 162 abzgl. 112,40= 49,60

Die Berechnung bei AlgII sollte mal ein AgII-Profi bestätigen;
ich bin keiner.
Von daher kann ich auch die ca. 80 Euro je Monat mir nicht erklären.

Wer aus zwei Töpfen Geld bekommt, muss auch für jeden Topf getrennt die auswirkungen betrachten, was bei AlgI anrechnungsfrei ist, muss nicht für AlgII gelten.
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  #5  
Alt 11.07.2010, 10:27
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Ist doch ganz einfach.
Bisher wurde beim ALG 1 bereits die Versicherungspauschale von 30 € gewährt.

Jetzt ist diese im Vorwegfreibetrag von 100 € enthalten -> runde 50 € Rückforderung wegen Erwerbseinkommen plus 30 € nicht doppelt zu gewährende Versicherungspauschale ergibt halt insgesamt 80 € Rückforderung.
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  #6  
Alt 11.07.2010, 10:28
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Hallo, und danke dir.

Nur verstehe ich des nicht ganz. Okay ich Wohne bei meiner Mutter (muss ich ja bis 25) doch am ende hat sie ja ix mit meinem Nebeneinkommen zutun oder?

Und wie du sagtest mit diesen 80 Euro versteh ich erst recht net wie die darauf kommen.
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  #7  
Alt 11.07.2010, 10:30
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Sry für Doppelpost.

Kann ich gegen diese Rückzahlung was machen? o.O Sprich wenn die mir im Monat 80 Euro noch abziehen un auch meine Leistungen weniger werden bleibt ja am Ende nix zum Leben?

Wie schaut des danna uch nocha us mit dem Verdienst selber? Wie oben schon gesagt muss es nicht immer seind as ich die 162 Euro im Monat bekomme!? Wie verhält sich das da???
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  #8  
Alt 11.07.2010, 10:36
dms dms ist offline
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Zitat:
Zitat von S3curity Beitrag anzeigen
Sprich wenn die mir im Monat 80 Euro noch abziehen un auch meine Leistungen weniger werden bleibt ja am Ende nix zum Leben?
Durch den Nebenverdienst verbleibt Dir sogar mehr ,
nur dass nunmehr sich dein Einkommen aus drei Töpfen und nicht nur zwei zusammensetzt.

ALG II
AlgI
Nebenverdienst
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  #9  
Alt 11.07.2010, 10:47
Benutzerbild von Turtle1972
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Du schreibst doch selbst:

Zitat:
bekommt für mich aufstockend einen div. Betrag
Wenn du also jetzt noch extra Einkommen hast, sinkt der "div. Betrag", den die ARGE deiner Mutter für dich zahlt.

Ist doch wohl logisch. Und da du es anscheinend nicht rechtzeitig mitgeteilt hast, wird es wohl auch noch ein schönes Bußgeld für dich geben.

Turtle
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Stichworte
abzug, alg1, anhörung, kürzung, rückzahlung

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