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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| Hallo, ich stehe vor der Entscheidung, meine jetzige Arbeitsstelle aufzugeben. Es passt einfach nicht, es passt wirklich nicht. Vorgesehen ist ein Aufhebungsvertrag in beiderseitigem Einverständnis innerhalb der Probezeit. Also, eigentlich stehe ich nicht vor dieser Entscheidung, diese ist schon gefallen. Die Frage ist nur, ob ich mich nicht besser kündigen lasse. Vorgeschichte: Ich bin 48 Jahre alt und habe noch nie ALG bezogen, deshalb auch null Ahnung. Im Sommer 2009 kam es an meinem vorherigen Arbeitsplatz zu einer fristlosen Kündigung. Diese habe ich aufgrund unüberbrückbarer Differenzen akzeptiert, obwohl ich dagegen hätte angehen können. Mir war mein Seelenheil aber wichtiger, und mein Sparbuch gab noch was her. Die Folge war eine 3monatige Sperre für ALG I. Vor Ablauf von 2 Monaten habe ich dann diese neue Arbeitsstelle angetreten, die jenige, die jetzt in Frage steht, so dass es zu keinem Bezug von ALG 1 gekommen ist. Frage: Habe ich jetzt mit einer neuen Sperre zu rechnen, wenn ich einen Aufhebungsvertrag "in gegenseitigem Einvernehmen innerhalb der Probezeit" unterschreibe? Oder ist es besser, auf einer Kündigung seitens des AG zu bestehen? |
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#2
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| Du must da sehr vorsichtig sein. 1. Bei einer erneuten Sperrzeit von 12 Wochen würde dein Alg-Anspruch ganz erlöschen. Du würdest also auch nach der Sperrzeit nichts bekommen. 2. Aufhebungsvertrag ist sperrzeitrechtlich wie Eigenkündigung. Es sei denn, du kannst der AA überzeugend darlegen, dass das Arbeitsverhältnis unzumutbar war und du somit einen wichtigen Griund zur Arbeitsaufgabe hattest. 3. Wenn du dich auf deine Initiative hin vom AG kündigen lässt, ist dies ebenfalls sperrzeitrelevant, sofern die AA davon etwas mitbekommt (z.B. durch einen Eintrag des AG in der Arbeitsbescheinigung).
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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