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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| Ich wünsche einen guten Tag... und wende mich an euch weil ich mitlerweile wirklich ratlos bin. Ich habe 1 1/2 Jahre eine Ausbildung zum Koch gemacht und wäre jetzt im 3. Ausbildungsjahr. Leider wurde ich aufgrund der Insolvenz meines Arbeitgebers gekündigt. Nun ist es so, dass er den Antrag auf ALGI ausfüllen muss, aber er ist nicht mehr auffindbar. Das ALGI könnte ich ja trotzdem beantragen unter Vorlage meiner Abrechnungen. Mit denen gab es allerdings ein Problem, und er hat sie wohl in voller Absicht einen Monat vor Kündigung zwecks Korrektur von mir zurückverlangt. Weiterhin habe ich als Azubi alleine dort gearbeitet und habe um die 60-80 Stunden in der Woche gearbeitet, das über knapp 8 Monate, habe in der Zeit vllt 2 Tage frei gehabt. Das macht ein Körper natürlich nicht lange mit und ich wurde krank, meine rechte Schulter hat sich entzündet und ich habe nun chronische Schmerzen, das aber nur am Rande, ich würde sie wenn ich Arbeit bzw eine Ausbildung finde wohl einfach ignorieren können. Wegen den Anträgen und Unterlagen, die ANträge habe ich meinem Ex-Chef bereits zwei mal persönlich übergeben, das reicht dem Arbeitsamt allerdings nicht. Ich sollte die Anträge per Einschreiben zukommen lassen. Dies ist leider nicht möglich, da mein Chef "abgetaucht" ist, er ist für mich nicht mehr erreichbar. Er arbeitet allerdings noch im alten Betrieb als Geschäftsführer meines Wissens nach, seine Mutter hat den Laden übernommen. Nun habe ich per Einschreiben dorthin geschrieben und er hat es einfach nicht angenommen, auf dem Rückschein steht das ihm die Post nicht zugestellt werden konnte. Die Arbeitsagentur sagt dazu lediglich ich solle es immer weiter versuchen, irgendwann muss es ja mal ankommen. Ich habe aber keine Privatadresse von ihm. Nun habe ich natürlich in Erfahrung gebracht, das eigentlich das ehemalige Steuerbüro von ihm diesen Antrag hätte ausfüllen müssen in seinem Auftrag. Das habe ich nach einigen Recherchen und viel Überzeugungsarbeit bei der Krankenkasse ausfindig machen können und habe meine Abrechnungen verlangt und angefragt ob die diesen Antrag ausfüllen würden. Ich wurde direkt sehr unfreundlich behandelt und was ich überhaupt wolle, nach meinen Darstellungen habe ich meine Adresse hinterlassen und mir wurde gesagt das Anliegen werde dem Chef(des Steuerbüros) vorgetragen und ich würde die Unterlagen zugeschickt kriegen, falls "Wir soetwas überhaupt machen dürfen." Von diesem Steuerbüro habe ich bis heute keine Rückmeldung erhalten. Nun hoffe ich, dass hier irgendjemand einen Tip für mich hat was ich machen soll um irgendwann mal meinen Anspruch geltend machen zu können. Die Arbeitsagentur schmiert die Pflicht auf mich ab, was prinzipiell ja okay ist, aber ich kann meinen Chef nicht auf dem richtigen Wege erreichen. Weiterhin wurde ich zwei Monate vor der eigemntlichen Insolvenz gekündigt, was ich allerdings erst vor einer Woche aufgrund eines Bescheids meiner Krankenkasse erfahren habe. Die wissen von mir jetzt das ich eigentlich ALG I beziehen sollte und wollen von mir den Bewilligungsbescheid von der Argentur oder eben meine Kundennummer. Da aber nichts bewilligt ist fliege ich wohl ziemlich bald aus der Krankenversicherung. Weiter dazu kommt, dass ich nun in eine Maßnahme gesteckt wurde. Diese ist relativ "weit" entfernt, da ich weder Führerschein und PKW habe, mein Konto ist mitlerweile jenseits von gut und Böse, und ich habe keine Ahnung wie ich dort hinkommen soll, ich kann die Fahrtkosten, so blöde das jetzt klingt nicht bezahlen. Ich schlafe seit Monaten bei meiner Mutter (2 Zimmer Wohnung) auf der Couch und "fress" mich bei ihr durch, der steht mitlerweile das Wasser bis zum Hals, obwohl sie sehr gut verdient. Ich fühle mich ein wenig im Stich gelassen und mir brennt ziemlich der Schuh, vielleicht weiß hier ja jemand Rat was ich tun soll. Ich danke schonmal für eure Zeit und hoffe auf zahlreiche Antworten es grüßt Der Hampelmann |
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#2
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| Hatte die Innung/Kammer keine Möglichkeit, dir einen Ausbildungsplatz zu besorgen an dem du deine Ausbildung beenden konntest? Das ist der übliche Weg bei Insolvenz des Ausbildungsbetriebes. |
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#3
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| Hallo Grubenpony, natürlich hast du recht. Die IHK hatte sich natürlich bemüht, aber die können sich die Stellen auch nicht aus den Fingern saugen. Ich habe 4 Adressen genannt bekommen, die in der Zwischenzeit aber nicht mehr gesucht haben. Das wars dann auch schon. Auch fehlende Eigenbemühung kann man mir nicht vorwerfen, ich habe bis jetzt jeden Monat mein komplettes Kindergeld für Bewerbungen und Bewerbungsgespräche auf den Kopf gehauen (teilweise auch mehr). Das ist mir nun leider nicht mehr möglich, da ich sonst auf gut Deutsch gesagt nichts mehr zu Fressen habe. so long Hampelmann |
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#4
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| Dann solltest du schleunigst einen Antrag auf ALGII stellen. Unter Umständen gewährt man es dir nur darlehensweise bis zur Klärung deines ALGI-Anspruchs, aber das sollte dir egal sein. |
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#5
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| Hallo Grubenpony, das hilft mir nun wirklich weiter! Ich frage mich immer woher man solche Infos bekommt. Ich war nach meiner Meldung bei der Argentur direkt dort und sollte einen Antrag auf ALG II stellen, da ich aber unter 25 bin und meine Mutter "gut" verdient wurde ich wieder unverrichteter Dinge nach Hause geschickt. Muss ich gegegebenfalls irgendwelche Unterlagen dort mit hinnehmen? Danke für die freundliche Hilfe =) liebe Grüße Hampelmann |
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#6
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| Diese Info muss mir vorher entgangen sein. Und wie passt das hierzu: Zitat:
Da "gut verdient" relativ zu betrachten ist, nutze doch mal den ALGII-Rechner hier auf der Startseite für euch. Denn ihr könnt nur zusammen einen Antrag auf ALGII stellen. |
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#7
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| Zitat:
somit besteht vorrangig ein ALG I Anspruch. Wird zwar nicht viel sein, da vom AZBI . Lohn berechnet wird, aber diese Antragstellung ist vorrangig vor ALG II.
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect |
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#8
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| Das ist soweit schon klar, nur bei der Geltendmachung desselben scheinen erhebliche Schwierigkeiten zu bestehen. |
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#9
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| Zitat:
trotzdem muss der Antrag auf ALG I gestellt werden. Die AA muss dann sagen, welche Ersatzdokumente der HE beibringen muss. Da wären z.B. Lohnabrechnungen soweit vorhanden, Lohnsteuerkarte, Bescheinigung der KK über Beginn und Ende der versicherungspflichtigen Arbeit bei der Fa. xyz usw. Einfach Nichtstun in dieser Richtung kann auch nicht der Sinn sein. Vor allen der AA seine bisherigen erfolglosen Bemühungen darlegen und aufgrund dessen um Amtshilfe bezüglich der Arbeitsbescheinigung bitten. Dann kann die AA mit ihren gesetzlichen Möglichkeiten Druck auf den AG ausüben, Androhung Bußgeld usw..
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect |
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