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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| Hallo, habe bis 25.8.2011 ALG II Leistungen als 100%-Aufstocker (wurde in meinem Job 2009 berufsunfähig und bekam bis zur Auflösung des Arbeitsvertrags weder Gehalt noch Krankengeld) erhalten. Mein Arbeitsverhältnis wurde per Vergleich vor dem Arbeitsgericht zum 30.9.2011 gelöst und eine Abfindung in Höhe von 10.000 € am 29.9.2011 gezahlt. Ab dem 26.8.2011 war ich jedoch faktisch bereits als arbeitsuchend gemeldet und die Berechnung für das ALG I wurde vorgenommen - dieses fällt mit 659,40 € jedoch deutlich niedriger aus als der vorherige Hartz4-Satz mit 742€ (und die Zuständigkeit wechselte per 26.8.2011 zur Bundesagentur für Arbeit.) Das Jobcenter weiß über die Abfindung Bescheid und man erklärte mir die Berechnung des Schonvermögens: 39 Jahrex150 € = 5850€ Freibetrag 10.000-5850€ = 4150 € (bis zur Höhe/Erreichen dieser Summe darf ich keine weiteren Leistungen nach SGB III mehr beantragen) Nun absolvierte ich eine med. Reha ab dem 31.8.2011 und erhielt somit Übergangsgeld vom Rententräger in Höhe des ALG I Satzes in Höhe von 659,40€ monatlich. Im Zeitraum zwischen 31.8.2011 bis 02.01.2012 (Ende der med. Reha) erzielte ich somit insgesamte Einnahmen aus Übergangsgeld in Höhe von 2669,36 €. Ab dem 03.01.2012 stehe ich dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung und beziehe seitdem wieder ALG I in Höhe von 659,40 € - welches ich aber wieder auf den Hartz4-Satz aufstocken muß, da es finanziell so nicht klappt. Die Abfindung ist separat "geparkt" und soll gerade eben NICHT zum Bestreiten des Lebensunterhalts herangezogen werden - sondern eine Umschulung (berufliche Reha wurde beim Rententräger beantragt!),Aus-Weiterbildung mit finanzieren - ist also kein "Luxus." nun zur eigentlichen Frage: darf ich die erzielten Einnahmen aus dem Übergangsgeld mit den aus eigenen Mitteln zu bestreitenden Lebensunterhalt verrechnen? Darf ich also 4150€ Minus 2669,36 = 1480,64€ noch anzurechnendes Vermögen rechnen? Und falls ja, dann müsste ich lediglich zwei weitere Monate (742 € x 2 = 1484€) warten, bis ich erneut beim Jobcenter mein ALG I auf den z.Zt. üblichen Hartz4-Satz aufstocken kann? Oder muss ich tatsächlich einen Betrag in Höhe von insgesamt 4150€ aus meiner Abfindung "ausgeben?" / oder ich "verschenke" es - Hauptsache es ist "weg"? Welche anderen Möglichkeiten hätte ich noch, die mühsam erkämpfte Abfindung wirklich zielgerichtet für Aus-/Weiterbildung anstatt für den täglichen Lebensunterhalt einzusetzen? Ziemlich komplizierte Angelegenheit, ich weiß - hoffentlich kann mir trotzdem jemand weiter helfen? Vielen Dank vorab! sneakb aus Berlin |
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#2
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| Es gibt nur eines: Du musst deine Abfindung für den Lebensunterhalt ausgeben, bis du am Freibetrag angelangt bist. Dabei musst du nicht unbedingt darben, du darfst das Vermögen aber auch nicht verschleudern, sonst gibt es eine Sanktion und Schadensersatzforderung wegen vorsätzlicher Herbeiführung der Hilfebedürftigkeit.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Du darfst das Geld nicht verprassen und auch nicht verschenken. Du kannst dir allerdings auch ein Auto davon kaufen. |
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#4
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| Im Übrigen dürfte das JC bzgl. der Zurechnung der Abfindung zum Vermögen geirrt haben, denn der Zufluss erfolgte ja während des ALG 2 Bezuges, ALG 1 lag doch niedriger als ALG 2... Turtle |
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#5
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| Da er nur Aufstocker war, ist wahrscheinlich der Leistungsanspruch auch bei Aufteilung auf 6 Monate entfallen.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#6
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| Würde aber auf alle Fälle dann noch bis Ende 02/12 wirken.... (08/11 bis 02/12). Turtle |
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| Stichworte |
| abfindung, alg i oder alg ii, aufstocken |
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