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Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

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  #1  
Alt 10.02.2012, 11:59
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Standard ALG I & Erstausstattung Baby

Hallo zusammen!

Mein befristetes Arbeitsverhältnis hat leider zum 31.12 geendet und seitdem beziehe ich ALG I. Ich bin mittlerweile in der 32. Woche schwanger und eine Bekannte erzählte mir, dass ich Anspruch auf eine Erstausstattung hätte.

Habe also einen formloses Antrag gestellt und bekam heute Post vom Jobcenter mit einer Einladung zum Termin.

Wozu? Um zu prüfen ob ich wirklich Anspruch habe? Muss ich da irgendwas mitnehmen oder so? Im Brief steht davon nichts.

Danke schonmal für die Antworten!

Liebe Grüsse
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  #2  
Alt 10.02.2012, 12:04
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Standard

§ 24 SGB II:

"........ . Leistungen nach Satz 2 werden auch erbracht, wenn Leistungsberechtigte keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung benötigen, den Bedarf nach Satz 1 jedoch aus eigenen Kräften und Mitteln nicht voll decken können. In diesem Fall kann das Einkommen berücksichtigt werden, das Leistungsberechtigte innerhalb eines Zeitraumes von bis zu sechs Monaten nach Ablauf des Monats erwerben, in dem über die Leistung entschieden wird. ..."

Man wird also deine Bedürftigkeit prüfen.
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  #3  
Alt 10.02.2012, 12:10
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Aber hat man das nicht schon beim Antrag für ALG I getan? Ich dachte, mit der Kundennummer wäre das dann soweit erledigt?!

Wir wollen auf jeden Fall kein ALG II beziehen. Rät der Bearbeiter einem dazu, oder gewähren die einem wirklich nur die Hilfe für die Erstausstattung?

Ich denke aber, mit meinen 471 euro ALG I wird das doch klappen, oder?
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  #4  
Alt 10.02.2012, 12:12
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Zitat:
Zitat von Jenni258 Beitrag anzeigen
Aber hat man das nicht schon beim Antrag für ALG I getan?
Nein. Beim Alg I wird keine Bedürftigkeit geprüft.
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  #5  
Alt 10.02.2012, 12:19
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Okay...aber dort hat man ja gesehen, was ich die letzten Monate vorher verdient habe...

Naja, bin mal gespannt was der mir noch unbekannte Bearbeiter dann alles von mir möchte...
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  #6  
Alt 10.02.2012, 12:21
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Es geht nicht um die Vergangenheit, sondern um künftige Einkünfte und nicht nur von dir sondern auch vom Partner.
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  #7  
Alt 10.02.2012, 13:30
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Okay...danke.

Wobei zukünftige Einkünfte ja auch nur aus ALG I bzw Mutterschaftsgeld bestehen...aber gut.

Sollte ich vorsichtshalber die ein oder andere Abrechnung meines Freundes mitnehmen?
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  #8  
Alt 10.02.2012, 13:40
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Außerdem wird ja auch vorhandenes Vermögen geprüft. Das interessiert beim ALg I ja auch nicht, da das ja eine Versicherung ist und keine Sozialleistung in dem Sinne.
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  #9  
Alt 10.02.2012, 18:29
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Zitat:
Wobei zukünftige Einkünfte ja auch nur aus ALG I bzw Mutterschaftsgeld bestehen...aber gut.
Wieso? Was ist mit dem Kindesvater? Wenn ihr zusammen wohnt, dann natürlich auch sein Einkommen und Vermögen mit geprüft, wohnt ihr getrennt, dann würde sich die Frage nach möglichem BETREUUNGSunterhalt (Unterhalt FÜR DICH) stellen.

Turtle
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  #10  
Alt 10.02.2012, 20:21
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Ja natürlich gibts auch den Vater, der momentan nur auf geringer Stundenbasis arbeiten geht. Trotzdem reicht das Einkommen so grad.

Sollte ich also vorsichtshalber doch Abrechnungen mitnehmen, oder verlässt man sich auf das was ich angebe? Wohl kaum, oder?
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