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Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

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  #1  
Alt 28.08.2010, 19:56
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Beiträge: 2
Standard ALG Anspruch nach 400,- Job??

Hallo zusammen,

ich habe eine ziemlich wichtige Frage.
Ich bin gelernte Kinderpflegerin und bekomme aufgrund des neuen Kinderbetreuungsgesetzes keine feste Anstellung mehr.
Ich versuche schon seit Jahren eine feste Anstellung in dem Bereich zu finden, aber ohne Erfolg.
Seit dem steuere ich mit einem Minijob ( 400,- Job) zum Familieneinkommen bei.
Nun möchte ich eine aufbauende Ausbildung zur Erzieherin machen. Das bedeutet 2 Jahre Vollzeitschule. Also keine 400,- Einkommen mehr , dazu diverse Kinderbetreuungskosten. So an die 300 Euro.
Habe ich nach den Jahren 400,- Job überhaupt Anspruch auf Alg1??
Und wer weis ob ich Unterstützung bei meinem Vorhaben die Ausbildung zu machen rechnen kann?

Vielleich irre ich ja auch ganz......und es gibt noch ganz andere Möglichkeiten.

Achja, ich glaube das das ich einen Bildungsgutschein für diese Schule nicht bekomme. Laut KursNet jedenfalls nicht. Oder gibt es da auch Ausnahmen??

Danke für Antworten.....
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  #2  
Alt 28.08.2010, 21:26
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Standard

Zitat:
Zitat von nic1978 Beitrag anzeigen
Habe ich nach den Jahren 400,- Job überhaupt Anspruch auf Alg1??
ALGI ist eine versicherungsleistung. Ohne Beiträge keine Leistung.

http://www.minijob-zentrale.de/
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  #3  
Alt 28.08.2010, 21:32
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Registriert seit: 28.08.2010
Beiträge: 2
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Das heißt im Klartext:

Kein ALG1 Anspruch auch kein Bildungsgutschein oder Ähnliches?
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  #4  
Alt 28.08.2010, 21:38
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Beiträge: 1.108
Standard

Hi

Voraussetzungen

Die Teilnahme muss notwendig sein, um Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, oder weil die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist.

Die Feststellungen zur Notwendigkeit einer Weiterbildung schließen immer auch die arbeitsmarktlichen Bedingungen ein. Das heißt, die Agentur für Arbeit muss abwägen, ob zum Beispiel die Arbeitslosigkeit auch ohne eine Weiterbildung beendet werden kann, ob andere arbeitsmarktpolitische Instrumente erfolgversprechender sind und ob mit dem angestrebten Bildungsziel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt erwartet werden kann.etc. pp.

Bildungsgutschein

__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

Nobody is perfect
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