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Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

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  #1  
Alt 01.02.2010, 19:04
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Registriert seit: 01.02.2010
Beiträge: 7
Standard ALG 1 und nun neue Arbeit

Hallo, ich hätte da mal eine Frage:

Ich beziehe momentag ALG1 und aufstockendes ALG2.
Ich werde vielleicht zum 1.3. eine Arbeit bekommen. Wie ist das dann? Muß ich 1 Monat ohne Geld auskommen? Ich habe vielleicht einen Denkfehler, aber ich würde ja zum 1.3. kein ALG1 und 2 mehr bekommen, Gehalt würde ich aber erst Ende März bekommen.
Kann mir da jemand weiterhelfen?
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  #2  
Alt 01.02.2010, 19:38
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.574
Standard

Du bekommst Ende Februar ALG I für februar, da ALG rückwirkend gezahlt wird. Du kannst am 1. März ALG II für März bekommen. Fließt Dein 1. Lohn noch im März zu, dann musst Du das ALG II ganz oder teilweise, je nach Verdienst, zurückzahlen. Kommt das Geld bspw. am 1. April, musst Du gar nix zurückzahlen.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 01.02.2010, 19:41
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Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 1.122
Standard

Arbeitslosengeld wird Ihnen regelmäßig monatlich nachträglich ausgezahlt.

Es ist sichergestellt, dass Sie am ersten Arbeitstag des Folgemonats über den Zahlungsbetrag verfügen können.

Anfang März ist also die Zahlung für den Monat Februar fällig.

Das ALG II wird monatlich im Voraus gezahlt.
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

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  #4  
Alt 01.02.2010, 19:42
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Registriert seit: 01.02.2010
Beiträge: 7
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hmm, komisch...ich wurde zum 1.7.09 arbeitslos, bekam da aber auch schon mein ALG1, also am 1.7., das wär dann doch für Juni gewesen, oder?
Irgendwie verstehe ich gerade nichts mehr :-)
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  #5  
Alt 01.02.2010, 20:14
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 1.122
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Die Grundlage für das Arbeitslosengeld normiert das Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III)

Die Auszahlung ist im § 337 SGB III geregelt.

2) Laufende Geldleistungen werden regelmäßig monatlich nachträglich ausgezahlt.

§ 337 SGB III
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

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