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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| Hallo, ich hoffe mir kann jemand einen Rat geben. ich bin seit Dezember arbeitslos. Da ich erst mal eine Sperrzeit erhalten habe, beziehe seit dem Dezember Hartz 4 ALG 2 . Meine Speerzeit ging bis zum 23.02.2010. Jetzt habe ich für März meine vollen Hartz 4 Leistungen erhalten und anteilig für 5 Tage Arbeitslosengeld. Auf meinem HArtz 4 Bescheid ist auch das Einkommen vom Arbeitslosengeld nicht berücksichtigt worden, obwohl ich alles eingereicht habe und alle Bescheid wissen und nichts verheimlicht habe. Ich gehe stark davon aus, das der Sachbearbeiter einen Fehler gemacht und dies übersehen hat. Wenn das jetzt so weiter geht bekomme ich über 1600 Euro Harzt 4 und Arbeitslosengeld zusammen. Das wären ca. 800 Euro zuviel. Die Frage ist jetzt, soll ich es so weiter laufen lassen und drauf hoffen, das es keiner Bemerkt. Was ist wenn es irgendwann jemand bemerkt, muss ich dann die komplette Überzahlung der vergangenen Monate zurück bezahlen??? Es war ja nicht mein Fehler sondern die des Sachbearbeiters, da denen ja alle Infos vorliegen und sogar mit dem Arbeitsamt verknüpft sind. Wenn ich das Geld bereits ausgegeben habe, muss ich es trotzdem zurück bezahlen???? Oder gibt es dort ein Gesetzt, das besagt wenn es nicht mein Fehler ist bzw. ich das Geld bereits ausgegeben habe, nicht zurück bezahlen muss!?!?!?!? Bitte um Hilfe! |
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#2
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| Das ALG II, welches Du wegen der Sperrzeit erhalten hast, musst Du eh zurückzahlen.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Nein ich glaube ich habe mich falsch ausgedrückt. In meiner Gemeinde ist das so, das auch wenn ich eine Sperrzeit beim Arbeitsamt habe, bei der ARGE keine Sperre bekomme bzw. meine vollen Leistungen bei Hartz 4 bekomme. Lest nochmal mein Thema durch. Ich habe normal hartz 4 bekommen und jetzt noch Arbeitslosengeld, obwohl mir dies gar nicht hätte zustehen dürfen bzw. hätte bei Hartz 4 angerechnet werden müssen, das hat aber die ARGE übersehen und das für die kommenden 6 monate!!! |
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#4
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| Hallo, vielleicht haben sie auch Erstattungsanspruch angemeldet...Aber wenn du weisst das es falsch ist, dann musst du es auch zurück zahlen....Wie wärs wenn du mal das Gespräch suchst ? SBs sind auch nur Menschen und keine Götter |
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#5
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| NEIN!!!!!!! Ich habe es nur bemerkt, weil ich mich damit gut auskenne! Es gab noch keine Erstattungsansprüche, da es jetzt das erste mal vorgekommen ist. Aber danke mir wurde schon geholfen habe bereits woanders themen gefunden UNd nein ich muss es nicht zurückzahlen!!!! gelöscht by Mod § 45 Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes (1) Soweit ein Verwaltungsakt, der ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil begründet oder bestätigt hat (begünstigender Verwaltungsakt), rechtswidrig ist, darf er, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, nur unter den Einschränkungen der Absätze 2 bis 4 ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden. (2) Ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt darf nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist. Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn der Begünstigte erbrachte Leistungen verbraucht oder eine Vermögensdisposition getroffen hat, die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen kann. Auf Vertrauen kann sich der Begünstigte nicht berufen, soweit 1. er den Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat, 2. der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Begünstigte vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat, oder 3. er die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte; grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Begünstigte die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat. Geändert von Turtle1972 (26.02.2010 um 23:22 Uhr) |
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#6
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| Boah... sowas finde ich ja echt Mist von dir...Du merkst doch den Fehler..... Und somit trifft Punkt 3 zu....oder nicht ???? |
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#7
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| Ich finde das nicht mies etc. Der Staat schenk mir sonst auch nichts, man muss wegen jeder kleinigkeit antanzen und sein recht fordern. Es tritt auch nicht Punkt 3 in Kraft, da es nicht mein Verschulden ist! Ich kann nicht mehr wissen wie die Sachbearbeiter der ARGE, ob ich mich damit auskenne oder nicht das wissen die ja nicht und können es mir so auch nicht zu Nachteil auslegen! ARGE SCHULD = ARGE ZAHLT! Ganz einfach! |
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#8
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| Die Leute lieb ich. In Foren was fragen, nix verstehen und dann auch noch schlau tun. Vertrauensschutz (das ist das, was du meinst) greift hier nicht. Du hast erkannt, dass man falsch zahlt. Turtle |
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#9
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| Ich tu nicht auf schlau ich bin es, wollte nur Meinungen hören! Ja ich habe erkannt das es falsch ist ja! Aber das weiß ja die ARGE nicht! Und ich werde einen Teufel dafür tun , das die es auch Erfahren! NIcht ich erstelle die Bewilligungsbescheide sondern die ARGE und wenn die etwas falsch berechnen oder nicht berücksichtigen, ist der Empfänger nicht dafür Haftbar zu machen! |
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#10
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| Wenn du so schlau wärst, wäre deine Rechtschreibung und Grammatik besser. Du wirst keinem Gericht der Welt erklären können, dass dir nicht aufgefallen ist, dass man dein ALG 1 nicht als Einkommen berücksichtig. Es geht hier nicht um 20 Euro, sondern um einen wesentlich höheren Betrag! Das nimmt dir niemand ab. Nochmal: Vertrauensschutz greift hier nicht! Aber mach ruhig, wenn du meinst. Du musst ja die Suppe auslöffeln, die du dir einbrockst. Nicht wir. Und da du ja alles besser weist, benötigst du das Forum nicht mehr. Bye! Turtle |
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| arbeitslosengeld 1, hartz 4, zu viel erhalten |
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