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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| Hallo! Mir ist da etwas seltsames widerfahren. Ich bin seit Mitte September arbeitslos und habe seitdem korrekt mein ALG 1 bezogen. Nun musste ich am 10. März einen Klinikaufenthalt (keine Kur) für ca. 4-6 Wochen antreten. Mit genau dem selben Datum hat mir das Arbeitsamt mitgeteilt, dass mein Leistungsbezug eingestellt wurde!!!! ![]() Keine Begründung, im Bescheid steht nur, hierzu erhalten Sie eine weitere Nachricht?? Hat von Euch vielleicht schonmal jemand soetwas erlebt, und kann mir sagen, was ich ggfs. dagegen unternehmen muss?? Vielen Dank für Eure Infos im voraus. Gruß, Petrus |
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#2
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| Wer hat denn die Info vom Klinikaufenthalt gemeldet? Wie wurde das gemeldet? Es kommt leider manchmal vor, dass die Meldung fälscherlicherweise als Kuraufenthalt registriert wird. Am besten einfach anrufen und die Sache klären Tel: 01801-555111 |
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#3
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| Zitat:
natürlich habe ich ordnungsgemäß meinen persönlichen Betreuer vom Klinikaufenthalt in Kenntnis gesetzt (Mit Einweisungsschreiben der Klinik). Es sein noch zu bemerken, dass es sich nicht um ein Reha handelt, sondern wirklich um einen stationären Krankenhausaufenthalt. Zwischenzeitlich habe ich auch dort angerufen, und mir wurde überhaupt mal der Grund genannt. Grund: Ich stehe dem Arbeitsmarkt nicht zur Vermittlung zur Verfügung!! Ich meine, was soll ich machen, wenn ich krank bin, bin ich krank!! Mir deshalb die Bezüge einfach einzustellen, ohne vorherige Ankündigung, oder Info, finde ich nach über 35 Jahren einzahlen schon dreist von dem "Betreuer", der übrigens telefonisch nicht erreichbar ist, und auch nicht zurück ruft. Ebenfalls habe ich heute beim zuständigen AA Widerspruch eingelegt. Bin gespannt, wie es weitergeht. Last but not least werde ich auch noch die Rechtsschutzversicherung bemühen, vielleicht gibt es ja noch einen anderen Weg, gegen solche Machenschaften vorzugehen. Danke auf jeden Fall für Deine Unterstützung. Gruß, Petrus |
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#4
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| Versteh ich nicht. § 126 (1) sagt doch eindeutig:" 1Wird ein Arbeitsloser während des Bezugs von Arbeitslosengeld infolge Krankheit arbeitsunfähig, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, oder wird er während des Bezugs von Arbeitslosengeld auf Kosten der Krankenkasse stationär behandelt, verliert er dadurch nicht den Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit oder stationären Behandlung bis zur Dauer von sechs Wochen (Leistungsfortzahlung).
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#5
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| Zitat:
das sehe ich ganz genau so, es ist aber trotzdem anders gelaufen. Der Bescheid ist da, und die Zahlung eingestellt!! Brauche ich Rechtsbeistand?? Gruß, Petrus |
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#6
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| Vielleicht könnte der es bisschen beschleunigen.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#7
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| Ich werde über die weitere Entwicklung berichten..... |
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#8
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| Könne es sein, dass du zu Beginn deiner Arbeitslosigkeit schon krank warst? Dann wäre der Aufhebungsgrund "nicht verfügbar" richtig, dann wärst du praktisch gar nicht a'los geworden. |
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#9
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| Zitat:
Ich war bei Arbeitslos-Meldung beim Medizinischen Dienst des AA, die haben festgestellt, das ich arbeitsfähig bin!! |
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#10
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| Aber er schreibt doch: Alg I ab Sept., Klinik ab März
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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