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Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

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  #1  
Alt 27.04.2009, 08:16
Gin Gin ist offline
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Registriert seit: 27.04.2009
Beiträge: 6
Standard ALG 1 bei Kündigung sitens Arbeitnehmer

Hallo

ich habe ein Problem und hoffe hier kann mir einer helfen.

Ich bin ein 21 jähriger ausgelernter Kaufmann für Bürokommunikation und moemntan über eine Zeitarbeitsfirma als Call Center Agent eingestellt.

Ich möchte mich komplett umorientieren, sprich eine neue Ausbildung im Pflegedienst absolvieren.
Dafür benötige ich ein mind. 4 wöchiges Praktikum in der Pflege.
Frteistellung seitens Zeitarbeitsfirma gibs dafür nicht.

Da mein Arbeitgeber (Zeitarbeitsfirma) mich nicht kündigen möchte muss ich es machen. Einen Aufhebungsvertrag habe ich abgelehnt da ich eine gründliche Begründung mit drinnen habe möchte.

Rein von der Arbeitsdauer (12 Monate) wäre dies nciht das Problem.
Nur die Gründe muss das Arbeitsamt aktzeptieren.

So jetzt zur Frage: Wie kann ich es am besten anstellen das ich dann ALG 1 beziehe und nicht gesperrt werde?

meine Gründe:

- Umorientierung im Bereich der Pflege
- 2 h Fahrzeit zum Betrieb (4 h am Tag)
- Unzufiredenheit und keine Perspektive in der Zeitarbeitsbranche
- Zeritarbeitsbranche und auch der Vermittelte Betrieb bauen momentan viel an Mitarbeitern ab.
- benötigtes Praktikum das meine Bewerbungen um einen Ausbildungsplatz überhaupt aktzeptiert werden
- ständig Auftretende Ohrenschmerzen (aber glaube nicht das es für ein Atest reicht.
- teilweise gefühltes Mobbing, aber wie soll man das beweisen


Ich möchte einfach mein Ziel verwirklichen aber nicht mit 0 € dastehen, dass kann ich mir nicht leisten.

ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Danke im Vorraus.

MfG
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  #2  
Alt 27.04.2009, 08:39
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
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Deine Gründe werden wohl nicht ausreichend sein. Es sei denn, dass die Ohrenschmerzen so arg sind, dass Du diese Tätigkeit nachweislich nicht mehr ausführen kannst.
Mobbing müsste man anhand von einer Art Tagebuch nachweisen. Am besten wäre es da, wenn ein Kollege die Aufzeichnungen abzeichnet, sodass für das AA schlüssig ist, dass Du Dir die Sachen nicht ausgedacht hast. Ausserdem müsste man in solchen Fällen wohl auch Gespräche mit der Geschäftsleitung führen, sodass dem Zustand Abhilfe geschafft werden kann. So einfach ist das alles nicht!
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 27.04.2009, 08:46
Gin Gin ist offline
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Registriert seit: 27.04.2009
Beiträge: 6
Böse Irgendwie muss das doch gehen

Danke für deine Antwort.

Aber man muss doch irgendwie dennoch ALG1 beziehen können.

Ich meine das ist doch ein Entschluss meinerseits der um meine Zukunft geht.
Ich möchte doch Spaß am Job haben, und nicht mein Lebenlang in einer Zeitarbeitsfirma für ein paar € arbeiten gehen.

Verstehe wirklich nicht warum einem da ein Stein im Weg gelegt wird.
Ich muss kündigen um etwas zu erreichen was ich möchte aber irgendwie gehts heutzutage wirklich nurnoch darrum das man vermittelt ist und fertig.
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  #4  
Alt 27.04.2009, 09:15
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Alg I aus der Arbeitslosenversicherung wird nur für denjenigen gezahlt, der unschuldig arbeitslos wird. Das wäre in deinem Fall nicht gegeben.
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  #5  
Alt 27.04.2009, 09:52
Gin Gin ist offline
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Aber wenn man Gründe angeben kann, gerade das man keine Perspektive hat kann man es dennoch durchbekommen oder?
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  #6  
Alt 27.04.2009, 09:54
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Zitat:
Zitat von Gin Beitrag anzeigen
Aber wenn man Gründe angeben kann, gerade das man keine Perspektive hat kann man es dennoch durchbekommen oder?
So lange du nicht arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht bist, gibt es mangels Rechtsgrundlage keinen Grund dass die Arbeitslosenversicherung eingreift.
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  #7  
Alt 27.04.2009, 10:05
Gin Gin ist offline
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Es gibt dennoch keine Rechtsgrundlage die die Sperrzeit direkt betrifft, die Gründe sind mit der Sperrzeit nicht in diesem Rechtspunkt verknüpft.

Ich kenne jemanden der hat sich genau mit diesen Fakten nach seiner Kündigung an Arbeitsamt gewagt und hat recht bekommen und hat Alg 1 bekommen. Er meinte es sei auch vom Disponenten abhängig.

Ich seh da langsam nicht mehr durch.
was soll ich dann bitte machen? Jeder ´Mensch hat anstehende Kosten.

Soll ich mich jetzt entscheiden das zu machen was ich möchte und dafür keine anfallenden Kosten mehr zahlen zu können, oder mein Leben so weiter zu leben mit dem bißchen Geld und unglücklich werden.

Ich verstehe nicht warum diese Rechtsgrundlagen nur auf den job bezogen sind, nicht aber die Bedürfnisse des Menschen.
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  #8  
Alt 27.04.2009, 10:14
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Zitat:
Zitat von Gin Beitrag anzeigen
Ich verstehe nicht warum diese Rechtsgrundlagen nur auf den job bezogen sind, nicht aber die Bedürfnisse des Menschen.
Weil, wie schon gesagt, die Arbeitslosenversicherung das Risiko der Arbeitslosigkeit absichern soll und nicht nach dem Motto "Wünsch dir was" weitere Ausbildungen unterstützt. Du hast eine abgeschlossene Berufsausbildung. Bewirb dich aus deinem jetzigen Job heraus.

Mit der Sperrzeit ist es immer eine Einzelfallentscheidung. Es muss geprüft werden, ob die Tätigkeit unzumutbar war.

Und auch während des Praktikums erhältst du kein Alg I, da du nämlich in dieser Zeit nicht arbeitslos bis!!!
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  #9  
Alt 27.04.2009, 10:45
Gin Gin ist offline
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was wünsch dir was??? Geht man heut zutage schon von aus das niemand mehr das machen darf was er gerne möchte oder was? Woran er Spaß hat und mit Freude zur Arbeit geht?

Hauptsache vermittelt und fertig. Scheiß auf die Einstellung womit man zur Arbeit geht.

Ist doch nicht mehr normal verdammt

und mal zu meiner Ausbildung: schulisch, vom Arbeitsamt damals bekommen weil ich nichts bekommen habe (ist ja auch nichts neues mehr zur heutigen zeit), mittendrin immer weiter beworben, vergebens.

So, um also nicht die Zeit zu verschwenden die Ausbildung gemacht, nicht faul rum gesessen wie andere, dafür werd ich jetzt im Arsch getreten oder was?

Ist doch zum lachen diese ganze Rechtspolitik.
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  #10  
Alt 27.04.2009, 10:49
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Zitat:
Zitat von Gin Beitrag anzeigen
was wünsch dir was??? Geht man heut zutage schon von aus das niemand mehr das machen darf was er gerne möchte oder was? Woran er Spaß hat und mit Freude zur Arbeit geht?
Du darfst machen was du willst. Du kannst aber nicht verlangen, dass der Steuerzahler alle deine Wünsche erfüllt.
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