| |
| |||||||
| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo! Ich beziehe seit ein Monaten ALG 1. Nun möchte ich für 2 Monate auf 400,- euro Basis arbeiten, da ich ab November Vollzeit arbeiten gehe. Nun habe ich etwas gefunden und war heute beim Vorstellungsgespräch. Der Filialleiter meinte, dass der Chef möchte, dass man bei denen die Steuerkarte vorlegt. Was bedeutet es für mich? Heißt es, dass ich das ALG1 nicht mehr bekomme? Denn normalerweise braucht man doch keine Lohnsteuerkarte für nen Minijob? Ich möchte mein ALG 1 nicht verlieren, bin ja eh nur noch 2 monate arbeitslos. Danke im Voraus. |
|
#2
| |||
| |||
| Hallo, auch bei einer Nebenbeschäftigung können Steuern und SV-Beiträge abgeführt werden. Dafür benötigt der Arbeitgeber deine Lohnsteuerkarte. Wichtig ist für dich eigentlich nur das die Arbeit unter 15h/woche ist. Sollte du mehr als 15h/woche Arbeiten stehst du der AfA nicht mehr zur Verfügung und hast somit keinen ANspruch auf AlgI. Also immer drauf achten das es unter 15h sind. Ausserdem musst du jeden Monat von deinem Arbeitgeber eine Nebenverdienstbescheinigung ausfüllen lassen, in der er deinen Verdienst sowie die wöchentliche Arbeitszeit bescheinigt. Diese Bescheinigung musst du dan bei deiner AfA abgeben. Danach wird geprüft ob etwas von dem Einkommen auf dein AlgI angerechnet wird. |
|
#3
| |||
| |||
| Geringfügig entlohnte Beschäftigung Für 400-Euro-Minijobs zahlen Arbeitgeber Abgaben in Höhe von maximal 31,08 Prozent des Verdienstes an die Minijob-Zentrale. Das sind Pauschalbeiträge in Höhe von 15 Prozent zur Renten- und 13 Prozent zur Krankenversicherung, die einheitliche Pauschsteuer in Höhe von 2 Prozent (sofern nicht per Lohnsteuerkarte abgerechnet wird) sowie 0,67 Prozent Umlagen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft und ggf. 0,41 Prozent zur Insolvenzgeldumlage.etc. Der Ganze Text klick hier Das bedeutet , der AG will die 2 % Pauschalsteuer auf dich abwälzen. Er zieht dir das vom Lohn ab.
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Alleinerziehend / Alleinstehend ALG I ergänzend ALG II - Wohnkosten ? | fritzi | Kosten der Unterkunft | 5 | 28.07.2010 21:27 |
| Kind / Kinder Bedarfsgemeinschaft: Kein Cent ALG II und doch Arbeitsgelegenheitspflicht? | Andy1988 | Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft | 8 | 19.05.2010 19:30 |
| Eltern Mein ALG I wird meiner Mutter bei ALG II angerechnet, geht das so einfach? | Igelchen | Arbeitslosengeld I - ALG 1 | 2 | 01.04.2010 13:14 |