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Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

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  #1  
Alt 14.02.2009, 12:12
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Registriert seit: 14.02.2009
Beiträge: 1
Standard Abmeldung durch KK, ARGE fühlt sich nicht zuständig

Hallo liebe Leidensgenossen!

Mein Problem sieht folgendermaßen aus:

Ich war bis zum 31.12.2008 bei meinem alten Arbeitgeber beschäftigt. Seit 2004, wurde immer mit Zeitverträgen ausgestattet. Am 31.12.2008 lief die letzte Befristung aus und bin somit theoretisch arbeitssuchend. Ich bin aber durch eine schwere Erkrankung seit April 2008 krankgeschrieben und bekam von der KK Krankengeld, bis zum 31.12.2008.

Habe mich fristgerecht 3 Monate vor dem Ende der Beschäftigung bei der ARGE gemeldet und war auch gleich am 02.01.2009 persönlich bei der ARGE. Die Erkrankung besteht aber nach wie vor und ich bin weiterhin krankgeschrieben. Die KK hat die Zahlungen des Krankengeldes zum 31.12.2008 eingestellt und fordert nun einen neuen Bericht vom Arzt den die KK beim MDK prüfen lassen will. Soweit zur Ausganglage.

Am 02.01.2009 teilte mir die ARGE mit das sie, aufgrund meiner Krankschreibung nicht für mich zuständig sei und hat mich wieder weggeschickt. Bekomme also seitdem gar nichts.

Heute erhielt ich ein Schreiben meiner KK das ich zum 31.12.2008 durch mein alten Arbeitgeber abgemeldet wurde und keine neue Anmeldung vorliegt, somit also seit dem 31.12.2008 nicht mehr krankenversichert bin.

Ich bin vollkommen fertig und weiss an sich grade überhaupt nicht was ich machen soll, wer für mich zuständig ist etc.

Auch wenn ich keine Leistungen von der ARGE beziehe, müssten die mich nicht mind. meine Sozilabeiträge zahlen?
Hat jemand eine Idee wer für meine KV nun zuständig ist?
Oder überhaupt für meine Sozialbeiträge KV/PV/RV?

Grüße
Paola
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  #2  
Alt 14.02.2009, 13:32
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Registriert seit: 12.02.2009
Beiträge: 16
Lächeln

Habe mich fristgerecht 3 Monate vor dem Ende der Beschäftigung bei der ARGE gemeldet und war auch gleich am 02.01.2009 persönlich bei der ARGE. Die Erkrankung besteht aber nach wie vor und ich bin weiterhin krankgeschrieben.

Hallo Paola,

man hätte Dich am 02.01.09 nicht so einfach wieder heim schicken dürfen!
Wenn Du Dich am 02.01. ARBEITSLOS gemeldet hast und nun ALG 1 bekommst ist die Arbeitsagentur auch für die Sozialbeiträge zuständig!

Das ist für Dich überlebensnotwendig ein Sturz im Trepppenhaus was man Niemanden wünscht und Du bist über längere Zeit verschuldet!

Also am Montagmorgen unbedingt zur Arbeitsagentur und denn Sachverhalt schildern - wenn es irgendwie geht mit einem Nachweis das Du da warst (Zeuge oder ein Schreiben Frau XY war heute um .. in unserer Dienststelle ..) es muss Deine Vollständige Adresse drauf stehen usw. so eine Art Amtsschreiben). Unterschrift +Stempel von der Arbeitsagentur!

Nicht gleich wieder wegschicken lassen!
Solte es wiederrum Probleme geben nachdem Du gesagt hast das es KEINE Leistungen mehr von einem anderen Kostenträger gibt...!

Das Bestätigungsschreiben nehmen und zum VDK oder SoVD gehen
Sozialverband VdK Deutschland - Sozialverband VdK Deutschland

Die führen ein / zwei Mal in der Woche rechtl. Beratungen durch halt einmal anrufen wenn diese in Deiner (nächsten) Stadt sind!
Unbedingt sagen das Du nicht mehr krankenversichert bist aus den und den Gründen und das es eilt! Wenn es ein Rechtsanwalt sein soll dann gibt es Beratungsscheine beim Amtsgericht - da muss man ähnlich wi ebei Hartz IV klar stellen das man bedürftig ist - d.h. die entsprechenden Unterlagen mitnehmen!

Also schnellstens zur Arbeitsagentur und nicht gleich wieder abwimmeln lassen - trotzdem das Bestätigungsschreiben siehe oben unterschreiben lassen (als Nachweis). Ansonsten VDK...
Die ARGE ist für Dich zuständig weil Du von keinem anderen Kostenträger (KK, Arbeitgeber odgl.) Geld bekommst!!

Alles Gute

Joachim
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  #3  
Alt 14.02.2009, 14:10
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 17.935
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Quatsch. Die ARGE ist nicht für Personen zuständig, die längerfristig krank sind (über 6 Monate). Und das ist hier ja der Fall! Wenn, dann wäre es das Sozialamt.

Im Übrigen fehlen zur Beurteilung noch Angaben zur Vermögens- und Familiensituation.

Turtle
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  #4  
Alt 14.02.2009, 14:44
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Registriert seit: 29.01.2009
Beiträge: 32
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hier kann man ggf. einen Antrag auf ALO I gem § 125 SGB stellen, dann muss die ARGE den medizinischen Dienst einschalten und dieser muss dann ggf. ermitteltn ob Erwerbsunfahigkeit besteht.

Aber die hätten auf jeden Fall am 02.01. Deinen Antrag annehmen müssen und dürfen Dich nicht so wegschicken.

Also schnell nochmal hin und ggf. Zeugen beibringen, das Du am 02.01. Dich ALo gemeldet hast

LG
sonja 42
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  #5  
Alt 14.02.2009, 14:51
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Beiträge: 16
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Hallo Turtle,

ich habe angenommen da es sich vorerst um AlG 1 handelt das ihr nächster Ansprechpartner die Arbeitsagentur ist! Sprich das der (Quatsch) erst mit Hartz IV beginnt

Ausgesteuert? Jetzt ist die Arbeitsagentur zuständig


Im Saarland sind derzeit etwa 1000 Personen von einer solchen Aussteuerung betroffen. Ihr nächster Ansprechpartner ist dann die örtliche Arbeitsagentur. Auf Antrag wird hier zunächst das so genannte "Arbeitslosengeld I" gewährt, sofern vor der Krankheit Beiträge eingezahlt wurden. Auch die Untersuchung beim Amtsarzt ist Bedingung für einen Anspruch. Der Mediziner stellt nämlich fest, ob und wenn ja, welche zumutbaren Belastungen der Erkrankte überhaupt noch übernehmen kann.

SR-online: Ratgeber / Recht & Finanzen

ich nehme stark an was im Saarland gilt ist auch sonst geltent!
Ja was stimmt nun und was ist Q.... Nichts für ungut!


Gruss Joachim
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  #6  
Alt 14.02.2009, 17:42
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 17.935
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Sie ist ja komischerweise eben noch gar nicht ausgesteuert. Krankengeld gibt es maximal 72 Wochen. Erst dann ist man "ausgesteuert". Von April 08 bis Februar 09 sind es aber noch keine 72 Wochen.

Lt. der Schilderung prüft die Krankenkasse derzeit, ob weiterhin Anspruch auf Krankengeld besteht. Mir ist allerdings noch kein Fall untergekommen, bei dem die Krankenkasse das Krankengeld VOR dem Termin beim MDK einstellt. Solange haben die Krankenscheine des Arztes zu gelten und solange müsste auch Krankengeldanspruch bestehen!

Daher ist die Frage eigentlich eher krankenkassenspezifisch und gehört weniger in dieses Forum. M. E. n. besteht weder Anspruch auf ALG 1 (noch nicht ausgesteuert, nicht verfügbar) noch auf ALG 2 (über 6 Monate krank, Ende nicht absehbar), maximal auf Sozialhilfe nach dem 3. Kapitel als Vorleistung auf das Krankengeld.

Aber vorrangig muss hier die Einstellung der Leistung bei der Krankenkasse angegangen werden, denn die hätte -wenn überhaupt- nach dem Termin beim MDK erst stattfinden dürfen. Ggf. sollte daher mal in einem Fachforum zum Krankenkassenrecht nachgefragt werden, ob das überhaupt so korrekt ist von der KK und was man dagegen tun kann (eA, Klage).

Turtle
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  #7  
Alt 14.02.2009, 18:22
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Beiträge: 16
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Hallo Turtle,

das soll sie am besten beim VDK , SoVD klären - es kann aber schon zur Katasthrophe werden wenn sie nicht Krankenversichert ist. Ja und mit einer Klage das dauert immer... Aber DANKE für Deine Zeilen ich kenne mich da auch nicht so zu 100 Prozent aus! Hoffentlich meldet sie sich noch einmal ..das man weis woran man ist! Nicht das wir uns hier den Kopf zerbrechen und...

Schönes Wochenende
Joachim
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  #8  
Alt 15.02.2009, 10:42
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Registriert seit: 29.01.2009
Beiträge: 32
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Hallo Paola,

wenn Du noch Infos brauchst... meld Dich noch mal, bevor wir uns hier die Finger wundschreiben....

Wenn die KK nach AKTENLAGE gesundgeschrieben hat, musst DU SOFORT
1. zum AA und Dich ALO melden - damit du krankenversichert bist -
2. Widerspruch bei der KK einlegen - die wird dann den MDK einschalten, der Dich begutachtet

weiteres gern per PN - (habe auch so eine Situation gehabt und es vernünftig geregelt bekommen)
LG
sonja42
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