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Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

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  #1  
Alt 11.11.2009, 16:28
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Beiträge: 12
Standard 400€ Job ALG1/ALG2 Aufstocker was darf ich behallten?

Hallo,

ich habe gerade einen anruf bekommen wo mir jemand einen 400€ job anbietet.

Ich bekomme ALG2 290€ Miete anteilig von 310€
Bekomme ALG1 von 389€.

Was würde ich von den 400€ behallten dürfen?
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  #2  
Alt 11.11.2009, 20:40
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Erst einmal ist es für das ALG I wichtig, dass du in der Woche weniger als 15 Stunden arbeitest, ansonsten zählst du nämlich nicht mehr als arbeitslos und fällst aus dem ALG I raus (du lebst dann nur noch vom 400 €-Job und ALG II). Ansonsten hat man beim ALG I einen Freibetrag von 165 €, der Rest wird angerechnet und entsprechend abgezogen.

Andi
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  #3  
Alt 11.11.2009, 21:17
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Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 12
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also muss ich unbedingt drauf achten wegen einer 15 stunden woche...hab ich da nun mehr als 165€ im monat von 400€?
sonst lohnt es sich ja kaum für mich.
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  #4  
Alt 11.11.2009, 22:09
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Zitat:
Zitat von Keven Beitrag anzeigen
also muss ich unbedingt drauf achten wegen einer 15 stunden woche...hab ich da nun mehr als 165€ im monat von 400€?
sonst lohnt es sich ja kaum für mich.
Hi,

von den 400 € kannst du alles behalten. Du bekommst halt weniger ALG I und ALG II.

Das ist allerdings etwas kompliziert zu rechnen.Deshalb gebe ich dir mal den Link zu den Durchführungshinweisen zu § 11 SGB II der Arbeitsagentur.

Alg–Bezug (Aufstocker) und Nebeneinkommen Rz (11.48)

(9) Arbeitslosengeld ist auf den Bedarf anzurechnen. Bezieht der Hilfebedürftige neben dem Arbeitslosengeld noch Einkommen aus Erwerbstätigkeit, das nach § 141 SGB III als Nebeneinkommen das Arbeitslosengeld mindert, ist sowohl das geminderte Arbeitslosengeld als auch das um die Absetzbeträge nach § 11 Abs. 2 bereinigte Nebeneinkommen auf den Bedarf anzurechnen.

Beispiel:DA § 11 SGB II

Für ALG I gilt :

Sofern Sie eine Nebenbeschäftigung mit weniger als 15 Wochenstunden ausüben, wird Ihr Nebeneinkommen angerechnet. Dabei bleiben jedoch 165 Euro monatlich anrechnungsfrei.

Nebenverdienst
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

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