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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#1
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| Hallo, ich habe gerade einen anruf bekommen wo mir jemand einen 400€ job anbietet. Ich bekomme ALG2 290€ Miete anteilig von 310€ Bekomme ALG1 von 389€. Was würde ich von den 400€ behallten dürfen? |
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#2
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| Erst einmal ist es für das ALG I wichtig, dass du in der Woche weniger als 15 Stunden arbeitest, ansonsten zählst du nämlich nicht mehr als arbeitslos und fällst aus dem ALG I raus (du lebst dann nur noch vom 400 €-Job und ALG II). Ansonsten hat man beim ALG I einen Freibetrag von 165 €, der Rest wird angerechnet und entsprechend abgezogen. Andi |
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#3
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| also muss ich unbedingt drauf achten wegen einer 15 stunden woche...hab ich da nun mehr als 165€ im monat von 400€? sonst lohnt es sich ja kaum für mich. |
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#4
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| Zitat:
von den 400 € kannst du alles behalten. Du bekommst halt weniger ALG I und ALG II. Das ist allerdings etwas kompliziert zu rechnen.Deshalb gebe ich dir mal den Link zu den Durchführungshinweisen zu § 11 SGB II der Arbeitsagentur. Alg–Bezug (Aufstocker) und Nebeneinkommen Rz (11.48) (9) Arbeitslosengeld ist auf den Bedarf anzurechnen. Bezieht der Hilfebedürftige neben dem Arbeitslosengeld noch Einkommen aus Erwerbstätigkeit, das nach § 141 SGB III als Nebeneinkommen das Arbeitslosengeld mindert, ist sowohl das geminderte Arbeitslosengeld als auch das um die Absetzbeträge nach § 11 Abs. 2 bereinigte Nebeneinkommen auf den Bedarf anzurechnen. Beispiel:DA § 11 SGB II Für ALG I gilt : Sofern Sie eine Nebenbeschäftigung mit weniger als 15 Wochenstunden ausüben, wird Ihr Nebeneinkommen angerechnet. Dabei bleiben jedoch 165 Euro monatlich anrechnungsfrei. Nebenverdienst
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect |
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