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Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

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  #1  
Alt 20.07.2009, 16:08
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Böse 3 Monate Sperrzeit trotz Kündigung des AG

Hallo zusammen,

ich bin etwas ratlos und hoffe hier einen Leser zu erreichen der mir vielleicht bei meiner Arbeitsamtkatastrophe (ARGE BOCHUM) helfen kann oder einen heißen Tip geben kann...

Zu meiner bescheidenen Lage:

Ich wurde gekündigt von meinem Arbeitgeber (AG) zum 30.04 ohne Angaben von Gründen fristgerecht. (mein Arbeitsverhältnis war unbefrist, keine Abmahnung o.ä).
Ich meldete mich unverzüglich arbeitslos und reichte alle Papiere (Kündigung, Formulare etc... )
2 Wochen später unterschrieb ich einen "Abwicklungsvertrag" wo drin stand, dass ich unverschuldet gekündigt worden bin aus betriebsbedingter Kündigung, Eine Regelung zum Firmenwagen, Handy etc.
Sowie der Knackpunkt: Verzicht auf Klage, 1000 Euro Abfindung (die daraus resultieren dass ich angeblich noch 2000 Euro zurück zahlen musste an den AG aus Prämien die er zurückforderte).
Nun sperrt mich das Arbeitsamt für 3 Monate und nach zahlreichen Anrufen beim Arbeitsamt, Besuchen etc. drehe ich mich seid 4 Wochen im Kreis und keiner ruft zurück, kümmert sich etc.
Bald ist der 01.08 und ich bin immer noch "voraussichtlich gesperrt" aufgrund des Abwicklungsvertrages.
Was kann ich tun?
Ich habe meinen Chef schon angerufen, dass er mir ein Schreiben ausstellen soll dass ich dazu gebeten worden bin den Vertrag zu unterschreiben. Es kann nicht sein, dass das Arbeitsamt verlangt dass ich Klagen soll? Oder mir unterstellt ich hätte mit meinem AG gemauschelt und sieht den Abwicklungsvertrag als "Aufhebungsvertrag" im gegenseitigen Einvernehmen.
Das ist alles ein schlechter Alptraum

Ich bin für jeden Tip dankbar ...
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  #2  
Alt 20.07.2009, 16:15
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Zitat:
Zitat von MagicSpoony Beitrag anzeigen
...dass ich unverschuldet gekündigt worden bin aus betriebsbedingter Kündigung...
Das müsste eigentlich sicher ausreichen, um eine Sperrzeit zu vermeiden. Allerdings stammt diese Erfahrung aus 2001
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  #3  
Alt 20.07.2009, 16:31
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Beiträge: 2
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Zitat:
Zitat von DerBeobachter Beitrag anzeigen
Das müsste eigentlich sicher ausreichen, um eine Sperrzeit zu vermeiden. Allerdings stammt diese Erfahrung aus 2001
Hi,

danke für die Antwort. Leider sieht es das Arbeitsamt nicht so, es ruft nichtmals einer zurück.
Der im Nachhinein unterschriebene Abwicklungsvertrag hat die Sperre bestätigt. Ich habe weder gemauschelt mit dem AG noch eine richtige Abfindung von 1000 Euro erhalten, es ist nur augenwischerei und ich habe ganz normal mein geld bekommen. Nun habe ich den AG gebeten, ein Schreiben aufzusetzen um der Sperre zu entkommen.
Habe ich noch eine Chance dagegen?
Wie komme ich gegen das Arbeitsamt an????? Nicht nur, dass ich meinen Job verloren habe.. sondern bald auch nix mehr im Kühlschrank
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  #4  
Alt 20.07.2009, 16:43
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Wenn Du keine Möglichkeiten mehr hast, den Lebensunterhalt sicherzustellen, könnte ein ALG II Antrag eine Lösung sein.
Bei Sperrzeiten gibt es das ALG II zwar nur als Darlehn (weil man seine Hilfebedürftigkeit nach aktuellem Wissen absichtlich herbeigeführt hat), aber das ist immer noch besser als das Konto maßloszu überziehen.
Falls sich im Nachhinein herausstellt, dass die Sperrzeit nicht korrekt war, kann von dem nachgezahlten ALG I dann ja das ALG II zurückgezahlt werden - wenn nicht, hat man Schulden gemacht, aber wenigstens zu Essen gehabt.

Liebe Grüße,
Siebenstern
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