Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Arbeitslosengeld 1 - ALG I > Arbeitslosengeld I - ALG 1

Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 22.11.2011, 15:31
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.11.2011
Beiträge: 6
Standard 14 Mon. Arbeitnehmer, 3 Gehälter fehlen = kein ALG I?

Liebe Forenmitglieder,

seit meinem Termin (bzgl. ALG 1) heute morgen habe ich den Glauben an dieses Land verloren. Ich habe 14 Monate lang als Arbeitnehmer für ein Unternehmen gearbeitet. Am und zum 1. November wurde ich betriebsbedingt (Unternehmen geht in die Insolvenz) gekündigt. Ich habe insgesamt 14 Monate für das Unternehmen gearbeitet, jedoch fehlen mir die letzten 3 Gehälter. Somit habe ich nur 11 Monate lang Gehalt bezogen. Wichtig ist jedoch, dass jegliche "Lohnnebenkosten" (Lohnsteuer, GKV, Arbeitslosenversicherung, etc.) bis zum Ende von dem Unternehmen gezahlt wurde.

Als ich die Kündigung erhielt, habe ich mich sofort bei der Agentur für Arbeit gemeldet, dies war ebenfalls Anfang November. Der ersten Bearbeiterin habe ich bereits erläutert, wieso die Kündigung so kurzfristig erfolgte. Circa 14 Tage später hatte ich erneut 2 Termine (Arbeitssuchend & Bearbeitung des ALG 1 Antrags). Leider fehlten bzgl. des ALG 1 Antrags von meinem ehemaligen Arbeitgeber noch Dokumente, wodurch ich heute erneut einen Termin hatte.

Und heute morgen wurde mich dann mitgeteilt, dass ich KEINEN Anspruch auf ALG 1 habe. Der Grund ist für sie sehr einfach: Ich habe nur 11 Monate Gehalt bezogen. Auch wenn der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat, rechtfertigt dies kein Anspruch auf ALG 1 meinerseits.

Kurz: Ist das so richtig?

Was mich richtig sauer macht:

1. Kann ich dafür überhaupt nichts. Es ist vielleicht meinte Schuld, auch noch 3 Monate ohne Gehalt gearbeitet zu haben. Doch muss ich dafür so bestraft werden?!

2. Wurden ja die Sozialversicherungsbeiträge gezahlt!

3. Hätte mir das jemand am Anfang gesagt, hätte ich andere Maßnahmen ergreifen können. Nun ging bereits so viel Zeit verloren. Ich solle nun ALG 2 beantragen. Ich sehe jetzt schon, dass das a) Ewigkeiten dauert und b) Es riesige Probleme gibt und die mir dies auch erst ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung (wohl morgen ) zahlen werden.

Interessant ist zudem, dass wenn ich aus dem Insolvenzgeld noch 1 Gehalt erhalten sollte, habe ich Anspruch auf ALG 1. Ich frage mich da etwas, wie die sich das vorstellen... eine Unternehmensinsolvenz dauert sicherlich länger als 5 Werktage. Und wenn das dann mal durch ist, habe ich zum einen bereits ALG 2 und zum anderen, nach der Zeit, sicherlich wieder einen Job...

Ich weiß echt nicht mehr weiter... so langsam wird zudem das Geld knapp (Miete, Essen...).

Ich hoffe, dass ihr mir - auch wenn die vollkommen Recht haben - irgendwie weiter helfen könnten und / oder Tipps geben könnt.

Danke!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 22.11.2011, 15:37
pAp pAp ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2008
Ort: NRW
Beiträge: 978
Standard

Zitat:
Zitat von trumbum Beitrag anzeigen
Ich solle nun ALG 2 beantragen. Ich sehe jetzt schon, dass das a) Ewigkeiten dauert und b) Es riesige Probleme gibt und die mir dies auch erst ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung (wohl morgen) zahlen werden.
Wenigstens die Sorge b) kann ich Dir nehmen. Die Antragstellung ALG II wirkt zurück auf den Tag, an dem Du ALG I beantragt hast. Das ist gesetzlich geregelt.

Zum Rest wirst Du sicher noch fachkundiges hören.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 22.11.2011, 15:58
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.831
Standard

Ist mir unklar. § 131 SGB III sagt: "... Arbeitsentgelte, auf die der Arbeitslose beim Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis Anspruch hatte, gelten als erzielt, wenn sie zugeflossen oder nur wegen Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers nicht zugeflossen sind"

Also bist du so zu stellen, als ob der Lohn gezahlt worden wäre.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 22.11.2011, 16:19
Benutzerbild von Spejbl
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 05.03.2010
Ort: Sachsen
Beiträge: 916
Standard Und dann gibt es ja noch die Regelungen zum Insolvenzgeld.

Und dann gibt es ja noch die Regelungen zum Insolvenzgeld.

http://www.arbeitsagentur.de/zentral...zgeld-f-AN.pdf
__________________
Jeder für sich allein - ist nichts. Zusammen aber , sind wir ein unschlagbares Team !!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 22.11.2011, 16:20
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.11.2011
Beiträge: 6
Standard

Danke, pAp.

Musiker, vielen Dank! Du machst mir Hoffnung. Ich habe das ganze leider noch nicht schriftlich, soll dies jedoch bis zum Ende der Woche in schriftlicher Form erhalten. Da wird (muss?) ja dann der genaue Grund beschrieben sein.

Mal schauen, ob ich bis zu dem Schreiben warte oder doch vorsichtshalber mir den ALG II Antrag hole.

Merci!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 23.11.2011, 12:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.11.2011
Beiträge: 6
Standard

Guten Tag,

fix sind sie ja, folgendes Schreiben habe ich soeben erhalten:

=====================
Ablehnungsbescheid

Sehr geehrt...

Ihren Antrag vom 2. November 2011 lehne ich ab (§ 118 Drittes Buch Sozialgesetzbuch - SGB III). Sie haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Sie sind in den letzten 2 Jahren vor dem 2. November 2011 weniger als zwölf Monate versicherungspflichtig gewesen und haben die Anwartschaftszeit nicht erfüllt (§ 123 und § 124).


Rechtshilfebeehrung, etc...
=====================

Was sagt ihr dazu? Ich denke aufgrund des § 131 SGB III habe ich sehr wohl Anspruch auf ALG 1. Ist das eurer Meinung nach korrekt und ich sollte mit Hinweis auf § 131 SGB III Widerspruch einreichen?

Vielen Dank!!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 23.11.2011, 17:03
Benutzerbild von Spejbl
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 05.03.2010
Ort: Sachsen
Beiträge: 916
Standard Du müsstest nachweisen, dass du 14 Monate in einem Arbeitsverhältnis gestanden hast

Wenn der AG nur 11 Monate Lohnzahlung bescheinigt, wird die Frage nach dem Arbeitsverhältnis relevant.

Du müsstest nachweisen, dass du 14 Monate in einem Arbeitsverhältnis gestanden hast und gearbeitet hast. Das kann z.B. durch den Arbeitsvetrag und die Kündigung geschenen. Auf dem Arbeitsvertrag seht der Beginn des Arbeitsverhältnisses und auf dem Kündigungsschreiben das Ende der Beschäftigung. => Widerspruch gegen die Ablehnung des ALG I - Antrages. !!

Dann wird die Frage nach der Durchsetzung des Lohnanspruches interessant. Mit den Nachweisen, dass du Lohn zu kriegen hättest, wird aber auch das Insolvenzgeld interessant. Denn es ist zweifelhaft, ob du ausstehende Löhne in voller Höhe von der Firma überhaupt noch bekommen wirst.

Insolvenzgeld gibt es max. für 3 Monate. Hierin müsste die Agentur für Arbeit dich unterstützen und beraten.

Alternativ kannst du natürlich auch Rechtsbeistand in Anspruch nehmen (z.B. einen Anwalt für Arbeitsrecht).
__________________
Jeder für sich allein - ist nichts. Zusammen aber , sind wir ein unschlagbares Team !!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 23.11.2011, 18:49
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.11.2011
Beiträge: 6
Standard

Guten Abend Spejbl,

Danke für deine Antwort. Die haben ja bereits meinen Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, etc.. zudem habe ich sogar noch 2 weitere Lohnabrechnungen, welche erstellt wurden, aber wo das Gehalt nicht ausgezahlt wurde. Bzgl. meiner Beschäftigung sollte keinesfalls ein Zweifel bestehen.

Einen Widerspruch habe ich bereits verfasst. Diesen werde ich ggf. noch leicht überarbeiten.

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Frau *********,

mit diesem Schreiben lege ich Widerspruch gegen den „Ablehnungsbescheid“ vom 22. November 2011 ein (Ihr Zeichen: ******************)

Gründe

Sie berufen sich in Ihrem Schreiben auf § 118, § 123 und §124 des Dritten Sozialgesetzbuch – SGB III und nehmen dementsprechend an, ich hätte keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Ich berufe mich auf § 131 SGB III (1):

(1) Bemessungsentgelt ist das durchschnittlich auf den Tag entfallende beitragspflichtige Arbeitsentgelt, das der Arbeitslose im Bemessungszeitraum erzielt hat. Arbeitsentgelte, auf die der Arbeitslose beim Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis Anspruch hatte, gelten als erzielt, wenn sie zugeflossen oder nur wegen Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers nicht zugeflossen sind.

Mein ehemaliger Arbeitgeber – die **************** – ist Zahlungsunfähig geworden. Dementsprechend bin ich so zu stellen, als ob der Lohn gezahlt worden wäre!

Somit habe ich sehr wohl Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Ich bitte Sie ausdrücklich, meinen Antrag sowie den Ablehnungsbescheid schnellstmöglich zu prüfen und mich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Wohlerwogen möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich die Angelegenheit notfalls von einem Rechtsanwalt, welcher auf Sozial- & Arbeitsrecht spezialisiert ist, prüfen lasse und mein Recht vor einem Gericht durchsetzen werde.

Ich verbleibe mit freundlichem Gruß,
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 24.11.2011, 09:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.11.2011
Beiträge: 15
Standard

Was ich jedoch an dem ganzen Vorgang bisher nicht verstehe:

1. Warum wurde am 01.11. zum 01.11. gekündigt? Es gibt doch gewisse Kündigungsfristen.

2. Will die Firma in Insolvenz gehen, oder hat sie den Antrag bereits gestellt.

3. Wenn noch kein Antrag gestellt wurde, woran kann man erkennen, daß sie in Insolvenz gehen will?

Mir kommt das alles etwas "spanisch" vor.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 24.11.2011, 10:01
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.11.2011
Beiträge: 6
Standard

Zitat:
1. Warum wurde am 01.11. zum 01.11. gekündigt? Es gibt doch gewisse Kündigungsfristen.
Selbstverständlich gibt und gab es auch in diesem Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist. Es wurde am und zum gekündigt, da das Unternehmen zahlungsunfähig ist.

Zitat:
2. Will die Firma in Insolvenz gehen, oder hat sie den Antrag bereits gestellt.
Wurde bereits gestellt.

Zitat:
3. Wenn noch kein Antrag gestellt wurde, woran kann man erkennen, daß sie in Insolvenz gehen will?
S. #2 ;-)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
alg 1, alg 2, anspruch, arbeitslosengeld, harz iv

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
von ALG zu ALG II --> Schonvermögen? Anschaffungen? Wichtig! HuiBuh84 Hartz IV 4 - ALG II 2 18 31.03.2010 19:57
Alleinerziehend / Alleinstehend ALG I angerechnet auf ALG II JanTenner1 Hartz IV 4 - ALG II 2 2 25.03.2009 19:38
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) BG mit ALG I und ALG II und Ausbildungsvergütung chrisfreakxxx Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 5 25.03.2009 09:14
Von Alg 2 nach Alg1 Unhold Hartz IV 4 - ALG II 2 6 20.02.2009 18:44
ALG II Bescheid wirklich richtig? goodhope Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 7 01.12.2008 09:34


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 11:45 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0