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| Arbeitslosengeld I - ALG 1 Hie geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, der Leistung aus der Sozialversicherung. |
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#11
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| War denn die Kündigung vor der Insolvenzantragsstellung? |
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#12
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| Das weiß ich nicht genau. Der ganz genaue Ablauf ist mir nicht bekannt. Ich nehme an, dass Insolvenzantrag, Kündigung, usw. ziemlich parallel durchgeführt wurde. |
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#13
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| Bloß letztendlich bleibt davon der Kündigungsschutz unberührt. Ich vermute erstmal, daß die gesetzlichen Kündigungsschutzregelungen gelten. Die gelten sowohl vor der Insolvenzantragsstellung, als auch im Insolvenzverfahren. Wenn das vorläufige Insolvenzverfahren besteht, gibt es auch einen vorläufigen Insolvenzverwalter. Mit dem würde ich auf jeden Fall sprechen. Sie haben ja gegenüber Ihrem ehemaligen Arbeitsgeber auf jeden Fall noch Anspruch auf die ausstehenden Löhne. Die müssten Sie als Gläubiger auf jeden Fall geltend machen. Zum Zweiten müssten Sie eigentlich durch eine Kündigungsfrist ins Insolvenzgeld fallen. Haben Sie einen Aufhebungsvertrag mit Ihrem ehemaligen Arbeitsgeber vereinbart? |
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#14
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| Auch da gelten Kündigungsfristen!!!! Turtle |
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#15
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| Das steht ausser Frage. Wenn ich den Sachverhalt jedoch richtig verstanden habe, wurde dem Threadöffner am 01.11. per sofort gekündigt und er ist auch ab sofort nicht mehr zu Arbeit gegangen. Und da liegt m. E der Hase im Pfeffer. Es besteht ja eine Kündigungsfrist, Anspruch auf Insolvenzgeld etc. |
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| Stichworte |
| alg 1, alg 2, anspruch, arbeitslosengeld, harz iv |
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