Ich gehe mal davon aus, dass ihr derzeit Leistungen nach dem SGB II erhaltet!?
Dann werden die zwei Söhne aufgefordert, einen Antrag nach dem SGB XII, Kapitel IV,zu stellen (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung).
Die Regelleistungen und auch die anrechenbaren KdU sind bei den Leistungen nach dem SGB II und nach dem SGB XII identisch, so dass sich da eigentlich nichts verändern wird. |