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Alt 17.03.2010, 04:04
kuhlmann88 kuhlmann88 ist offline
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also in der ersten wohnung hatte ich nur ne matratze und den fernseher.

und die zweite wohnung war möbliert, kann ich ja nicht mitnehmen.

also mein verstand sagt mir auch, das ich es eg krigen müsste.

weil ja der bedarf geprüft wird und nicht, ob ich schon ne wohnung hatte.


Es ist zwar die norm das man das nur bei erstbezug bekommt, aber das hier ist ja ne einzelfallentscheidung, der meiner meinung nach, zugestimmt werden muss
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