Thema: Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Anrechnung des Elterngeldes bei Harz IV?
Einzelnen Beitrag anzeigen
  #7  
Alt 17.03.2010, 00:09
nachtvogel nachtvogel ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.11.2008
Beiträge: 2.044
Standard

Dann halt so :

323 Er Regelsatz
323 Du Regelsatz
215 Euro Kind Regelsatz
361 Euro Miete
1222 Euro Gesamtbedarf.

Abzüglich Einkommen
184 Euro Kindergeld
276 Euro Elterngeld (beziehst du 24 Monate sind nur 150 Euro anrechenfrei)
762 Euro bleiben ungedeckt = ALGII Zahlung

Gesamt hättet ihr dann 762 Euro von der Arge, 184 Euro von der Familienkasse und 426 Euro Elterngeld.
Macht zusammen 1372 Euro für 2 Jahre.
Mit Zitat antworten