Meister Clownfish, ich widerspreche nur ungern.
Aber soweit ich das verfolgt habe lehnt die ARGE Erstausstattung ab weil er schonmal eine eigene eingerichtete Wohnung hatte und argumentiert mit "Erstausstattung nur bei Erstbezug".
Kann ja sein daß durch häufige Wohnungswechsel zwischendurch die Ausstattung leidet aber daß bei dem Wohnungswechsel dann wieder ein Erstausstattungsanspruch entsteht habe ich noch nicht gehört. |