Einzelnen Beitrag anzeigen
  #10  
Alt 16.03.2010, 15:00
mpumpe mpumpe ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 4.002
Standard

Meister Clownfish, ich widerspreche nur ungern.

Aber soweit ich das verfolgt habe lehnt die ARGE Erstausstattung ab weil er schonmal eine eigene eingerichtete Wohnung hatte und argumentiert mit "Erstausstattung nur bei Erstbezug".

Kann ja sein daß durch häufige Wohnungswechsel zwischendurch die Ausstattung leidet aber daß bei dem Wohnungswechsel dann wieder ein Erstausstattungsanspruch entsteht habe ich noch nicht gehört.
Mit Zitat antworten