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Alt 16.03.2010, 08:13
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Musiker Musiker ist gerade online
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Zitat von Quintus Beitrag anzeigen
Könne es sein, dass du zu Beginn deiner Arbeitslosigkeit schon krank warst? Dann wäre der Aufhebungsgrund "nicht verfügbar" richtig, dann wärst du praktisch gar nicht a'los geworden.
Aber er schreibt doch: Alg I ab Sept., Klinik ab März
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"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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