Zitat:
Zitat von Quintus Könne es sein, dass du zu Beginn deiner Arbeitslosigkeit schon krank warst? Dann wäre der Aufhebungsgrund "nicht verfügbar" richtig, dann wärst du praktisch gar nicht a'los geworden. |
Aber er schreibt doch: Alg I ab Sept., Klinik ab März