Zitat:
Zitat von Quintus Könne es sein, dass du zu Beginn deiner Arbeitslosigkeit schon krank warst? Dann wäre der Aufhebungsgrund "nicht verfügbar" richtig, dann wärst du praktisch gar nicht a'los geworden. |
Wenn dem so wäre, wieso habe ich denn dann ALG beziehen können?
Ich war bei Arbeitslos-Meldung beim Medizinischen Dienst des AA, die haben festgestellt, das ich arbeitsfähig bin!!