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Alt 16.03.2010, 08:12
Petrus Petrus ist offline
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Zitat von Quintus Beitrag anzeigen
Könne es sein, dass du zu Beginn deiner Arbeitslosigkeit schon krank warst? Dann wäre der Aufhebungsgrund "nicht verfügbar" richtig, dann wärst du praktisch gar nicht a'los geworden.
Wenn dem so wäre, wieso habe ich denn dann ALG beziehen können?
Ich war bei Arbeitslos-Meldung beim Medizinischen Dienst des AA, die haben festgestellt, das ich arbeitsfähig bin!!
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