ok, danke Dir.
hab noch ne zweite frage:
Wo ich damals in meiner ersten Wohnung eingezogen bin, habe ich kein Erstausstattungsgeld bekommen. hatte dementsprechend nur en ualtes Sofa, und ne kleine Kochstelle. Allerdings einen großen Projektionsfernseher ( wert ca. 70 Euro)
Dann habe ich ne Räumungsklage bekommen, und bin in ein möbliertes Zimmer einer WG der Diakonie gezogen.
Umzugsgeld habe ich auf Antrag bekommen, da ich ja den Ferseher irendwie mitkriegen musste.
Ist es Richtig, das mir jetzt kein Erstausstattungsgeld zusteht, da ich ja vor der möblierten Wohnung, eine eigene hatte?
(so wurde es mir zumindest am Telefon gesagt) |