Zitat:
Zitat von Turtle1972 Bei Bafög sind m. W. n. 400 Euro Nebenjob anrechnungsfrei. Demnach wird es wohl beim ALG 2 der Kinder angerechnet werden.
Turtle |
Gibt's da nicht irgendwelche Sonderregelungen. Ich meine mich zu erinnern, dass z.B. das an einen BAföG-Bezieher gezahlte Kindergeld bei der Bedarfsberechnung nach SGB II nicht mit einzubeziehen ist. Wenn aber sogar eine Sozialleistung bei der Bedarfsberechnung nicht zu berücksichtigen ist, warum dann ein erarbeitetes Einkommen. Logisch für mich wäre, dass erst bei Überschreiten der im BAföG vorgesehenen Zuverdientsmöglichkeiten auch eine Anrechnung beim Bedarf nach SGB II erfolgen kann.
Aber wie gesagt - ich meine mich zu erinnern, und im gesetzteren Alter und Gedächtnis, das muss nicht immer zu 100% kompatibel sein.