Hi,
die ARGE hat recht. Bis Du 25 bist, bildest Du mit Deinen Eltern eine Bedarfsgemeinschaft.
Ich nehme mal an, Du hast keine abgeschlossenen Wohnung im Haus der Eltern, für die Du Miete zahlst?
Und nein, da gibt´s kein "Zaubergesetz" und auch nach einer Privat-Inso. gilt die U25-Regel.
Caesar |