Zitat:
Zitat von mpumpe Also ich denke mal du bewohnst als Einzelperson eine Wohnung die für eine mehrköpfige Familie angemessen ist.
Es müßte einleuchtend sein daß die Kosten hierfür auf Dauer als Sozialleistung nicht übernommen werden.
Auch die Heizkosten sind ja abhängig von der Wohnfläche.
Du hast eine Aufforderung zur Kostensenkung erhalten und du solltest alles versuchen innerhalb des dir eingeräumten halbjährigen Zeitraum den Zustand zu ändern. |
Entschuldige, sie hat schriftlich von der ARGE, dass sie in der Wohnung bleiben darf. Daraus darf jeder Laie mit Sicherheit schließen, dass die Wohnung von der ARGE als angemessen angesehen wird. Und wenn die Wohnung angemessen ist, dann sind die Heizkosten zu übernehmen - sagt das BSG. Nur darum geht's doch hier zunächst einmal.