Thema: Alleinerziehend / Alleinstehend welche stütze zusätzlich und wie hoch
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Alt 14.03.2010, 20:35
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holly8 holly8 ist offline
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Zitat von annamina Beitrag anzeigen

wenn der vater seinen unterhalt für das kind, bekomme ich also definitiv kein kinderzuschlag?
Unterhalt des Kindes ist beim KiZu Einkommen. Kinderzuschlag wäre 140€. Du hast 300€ Unterhalt für das Kind, ergo keinenn Anspruch.
Mal ein Beispiel von mir: Ich bekomme Unterhaltsvorschuss in Höhe von 133€, bekäme also gerade mal 7€ Kinderzuschlag, wenn alle anderen Voraussetzungen passen würden.


für mich ist eben wichtig zu wissen, was ich bekommen würde, wenn ich zwei jahre zu hause bliebe. ich kann nicht in teilzeit in meinen job zurück (auch zu wenige mitarbeiter in firma).
Dazu kannst du auch mal den ALG2-Rechner auf der Seite benutzen. Bei 1100 Netto des Kindesvaters hat sich der Betreuungsunterhalt natürlich erledigt. Laut Düsseldorfer Tabelle bekommst du keine 300€ KU, sondern nur 225€. Du hast vergessen, die Hälfte des Kindergeldes wegzurechnen.
317-92=225€. Die richtige Zahltabelle befindet sich im Link unten!

Düsseldorfer Tabelle 2010


was ist denn das fiktive alg 1. wie wird das denn berechnet?
Da geht es in drei Stufen nach dem Ausbildungsstand und natürlich nach der Verfügbarkeit wie sonst auch.
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Gruß holly
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