Wenn du ein Jahr nimmst, dann hast du mit der Arge nichts zu tun, kannst aber noch Wohngeld beantragen.
Vergessen hast du, dass der Vater auch verpflichtet ist, Betreuungsunterhalt an dich zu zahlen. Was ist damit? Arge wird dich dazu auffordern!
Meine Rechnung:
800 Elterngeld
300 Unterhalt für Kind
? Betreuungsunterhalt
184 Kindergeld=1284+Wohngeld oder auch nicht. Dazu benutze doch mal den Wohngeldrechner.
Es gibt entweder nur ALG2 oder Wohngeld und Kinderzuschlag. Kinderzuschlag würdest du ohnehin nicht bekommen, weil du mehr als 140€ Kindesunterhalt bekommst.
Wenn du nach zwei Jahren Elternzeit dich arbeitslos meldest, dann bekommst du nur fiktives Alg. Nach einem Jahr bekommst du aber mehr ALG1, weil es nach deinem letzten Verdienst geht. Du kannst dich aber nur für die Zeit arbeitslos melden, in der du Betreuung hast und danach richtet sich auch das ALG1. vorher aber unbedingt mit dem AG reden, ob andere Zeiten oder Teilzeit möglich ist. Arbeitsrecht dazu bitte durchlesen!
Ich persönlich würde lieber unabhängig sein wollen. Das ist aber nur meine Auffassung. Was du machst, ist deine Sache. ,-)
__________________ Gruß holly |