Thema: Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Freundin nicht angegeben, strafrechtliche Konsequenzen?
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  #31  
Alt 13.03.2010, 16:38
burk burk ist offline
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Zitat von mpumpe Beitrag anzeigen
Da ich davon ausgehe daß es sich um einen normalen Mietvertrag eines jungen Pärchens handelt wo der Vermieter noch nicht einmal weiß daß sein Vertrag jetzt als 'WG' Vertrag gehandelt wird und wo beide unterschrieben haben und nichts vom oben erwähnten auftaucht ist wohl das Wort 'WG' eher dem Umstand geschuldet daß die junge Dame schwanger geworden ist und man im Nachhinein eine 'WG' sehen möchte.
Wieso will man im Nachhinein eine WG sehen? Verstehe ich nicht ganz - Frank hat doch nur anteilig Miete und Nebenkosten von der Arge erhalten. Und - wieso hat die Arge eine WG akzeptiert? Muß sie ja - denn Frank mußte doch den Mietvertrag der Arge damals vorlegen. Und wer stand da im Mietvertrag? Beide. Überhaupt Quatsch, daß Frank sagt, er hätte seine Freundin nicht angegeben. Brauchte er doch nicht. Die Arge hat doch den Mietvertrag gesehen. Er WG Mitglied - seine Freundin WG Mitglied - die typische Zweier-WG.
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