Zitat:
Zitat von Mandy Ob Du ALG II bekommst, hängt noch von anderen Faktoren ab, bspw. Vermögen. Wenn Du es bekommst, dann wirst Du automatisch vom Amt pflichtversichert.
Sozialhilfe bekommst Du nicht, wenn Du erwerbsfähig bist und mind. 3 h am Tag arbeiten kannst. Das wurde Dir aber hier schonmal beantwortet: Nach der Selbständigkeit Sozialhilfe oder Hartz 4 ? |
Die Aussage zur generellen Pflichtversicherung bei ALG II Bezug ist falsch, sie berücksichtigt nicht § 5 Abs. 5a SGB V:
Es kommt entscheidend darauf an, wie Du vor dem ALG II Bezug krankenversichert warst. Wenn Du da privat versichert warst, dann bleibst Du privat versichert und bekommst einen Zuschuss zum KV-Beitrag. Die Rechtsprechung geht aber heute überwiegend dahin, dass dieser Zuschuss 100% betragen muss, dafür aber wirst Du vermutlich kämpfen müssen, denn die ARGEn entscheiden im Regelfall anders.