Thema: Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) ALG 2-Empfängerin und Student zusammensziehen...
Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3  
Alt 12.03.2010, 13:52
alida. alida. ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 25.11.2008
Beiträge: 2.354
Standard

Er bekommt im Moment keine 500 € BAföG, sondern höchstens 478 €; 366 € für Lebensunterhalt und Ausbildungskosten, 48 € Mietanteil, 64 € für Kranken- und Pflegeversicherung.
Zieht er aus, kann sich der BAföG-Bedarfssatz auf 648 € erhöhen, wobei dann 218 € für Miete dabei wären. Nachdem die Gesamtmiete aber kaum 654 € beträgt, nach Beburt des neuen Kindes gar 872 €, wird BAföG entsprechend niedriger ausfallen.
Dazu gibt es noch den Kinderbetreuungszuschlag von 113 € für ein Kind und 85 € für das weitere.

Du selbst bekommst dann nur noch den Regelsatz von 323 € statt 359 €, der Zuschlag für Aleinerziehung entfällt, die Miete wird auf eine Person mehr aufgeteilt.
Mit Zitat antworten