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Alt 11.03.2010, 21:29
Linda87 Linda87 ist offline
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Achso, vielen dank.
Ob ich eine einmalige Beihilfe für die Erstausstattung bekommen würde, hängt also auch davon nicht ab, dass ich BIS JETZT noch nie mehr als 400€ Netto verdient habe?!
Denn z.B. ALG II erhält man ja erst wen man min. 12 Monate min. als Teilzeit gearbeitet hatt.

Liebe Grüße
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