Die Begründung der Ablehnung interessiert nicht weiter. Die könnte in einem etwaigen Widerspruchsverfahren noch geändert werden. Fakt ist, dass es bei Erstbezug einer Wohnung EBs geben kann bzw. wenn eine Neubeschaffung aufgrund besonderer Umstände, wie Haftentlassung oder Brand nötig ist. Und eben nicht, wenn es dir mal in den Kram passt.
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