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Alt 11.03.2010, 17:43
fragende24 fragende24 ist offline
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erstmal vielen dank für die schnelle antwort!

leider hilft es mir nicht so richtig weiter. ich bin nicht im besitz eines behindertenausweises. aber ich befinde mich in der rehabilitation.

ich beziehe das geld von der "arbeitsagentur für arbeit". und das ganze nennt sich "leistungen zur teilhabe am arbeitsleben gemäß §§ 97 ff sozialgesetzbuch - drittes buch - (sgbIII) i.v.m. § 33 und §§ 44 ff sozialgesetzbuch - neuntes buch - (sgb IX)

angeben wird der betrag von 552,00€ dann als ausbildungsgeld.
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