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Alt 11.03.2010, 16:51
Clownfisch Clownfisch ist offline
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Auf den StB würde ich mich bei Erstellung der EKS nicht verlassen - der hat im Zweifel nämlich keine Ahnung von der Gewinnermittlung nach SGB und ermittelt in vielen Fällen einen zu hohen Gewinn - und der wird Dir sofort vorläufig angerechnet.
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